Am Freitag startet SiWa die Badeaufsicht in Müssen
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- Veröffentlicht: Sonntag, 27. Mai 2018 13:03

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Müssen (LOZ). Die Nichtschwimmerbegrenzung wurde bereits gelegt, die Wachstation vorbereitet und das schöne Wetter ist ein Vorschmack auf den Sommer. Ab Freitag, 1. Juni, übernimmt „SiWa Sicheres Wasser e.V.“ bei schönem Badewetter und wenn zahlreiche Besucher da sind, wieder von 14 bis 19 Uhr die Badeaufsicht am See in Müssen. „Wir sind dann mit zwei Rettungsschwimmern vor Ort, die von einem Führungsdienst unterstützt werden“, sagt Monika Retzlaff.
Ebenso ist täglich ein Krisenteam für den Worst-Case-Fall in Bereitschaft. Die Besucher erkennen den Dienstantritt an der rot-gelben Flagge am Fahnenmast. Ist sie gehisst, sind die Rettungsschwimmer im Dienst, wie schon in den vergangenen 13 Jahren.
Damit die Besucher ein schönes und sicheres Badevergnügen genießen können, haben die Gemeinde Müssen und das Amt Büchen in Zusammenwirken mit dem Verein einiges getan, um mehr über die Besonderheiten des Sees und über Regeln beim Baden und Schwimmen aufzuklären, die der Sicherheit dienen. Neu ist ein Schild, das am Eingangsbereich zum Strand vor der Abbruchkante im See warnt.
Der Baggersee entstand nach umfangreichem Kiesabbau und hat daher eine Abbruchkante. Das heißt, hinter der Badebegrenzung (etwa 4 Meter) wird er plötzlich sehr tief. Badegäste, die nicht schwimmen können, müssen daher im angegrenzten Nichtschwimmerbereich bleiben. „Wir bitten die Eltern auch darum, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder, die nicht schwimmen können, in diesen abgegrenzten Bereich bleiben. Leider zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass eher das Gegenteil der Fall ist: Manche Eltern gehen mit Babys oder Kleinkindern auf dem Arm hinter die Bojenleine ins tiefe Wasser oder paddeln mit Schlauchbooten über den See und bringen sich und das Kind in Lebensgefahr“, so Monika Retzlaff. Die maximale Tiefe des Sees beträgt 14 Meter.
Die Gemeinde Müssen hat erstmals eine „Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Müssen“ erlassen, die der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit an der Badestelle dient. Sie weist unter anderem darauf hin, dass Kinder unter zehn Jahren die Badestelle nur in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten nutzen dürfen. Dies gilt nicht, wenn Kinder im Besitz der Deutschen Schwimmabzeichens Bronze sind.
Die Benutzungsordnung ist auf der Internetseite des Amtes Büchen www.amt-buechen.de und auf der SiWa-Internetseite www.siwa-ev.de veröffentlicht. Sie wird ebenfalls in einem Schaukasten im Eingangsbereich der Badestelle ausgehängt.