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Sicherung von Grundstücken gegen Rückstau aus zentralen öffentlichen Abwasseranlagen

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Büchen (LOZ). Das Amt Büchen und die Gemeinde Büchen informieren alle Grundstücks- und Hauseigentümer darüber, dass Gebäudeteile, die unterhalb der Rückstauebene an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, aktiv gegen Rückstau aus den zentralen öffentlichen Abwasseranlagen zu sichern sind. Wenn nicht anders angegeben, ist als Rückstauebene die Straßenoberfläche anzusehen.

Die Sicherung kann unter anderem mit einer Rückstauklappe nach DIN 12056 geschehen. Weiterhin ist der Eigentümer dafür verantwortlich, die Grundstücksentwässerungsanlage in funktionsfähigem Zustand zu halten. Dies beinhaltet die Wartung und Funktionskontrolle der Hausanschlussleitung und aller Einbauten bis zum Übergabepunkt in die öffentliche Kanalisation, im Normalfall vom Haus bis 1 Meter an die Grundstücksgrenze.

Die für Ihre Gemeinde geltende Abwassersatzung ist im Internet unter www.amt-buechen.eu unter „Orts - und Verbandsrecht“ einzusehen. Zu Rückstausicherungssystemen und deren Wartung informiert auch das örtliche Klempner-  und Sanitärhandwerk, so die Verwaltung.