Leserbrief: B- Plan 62 Beschluss endet mit einer Farce
- Details
- Veröffentlicht: Mittwoch, 03. März 2021 11:32

Am 23.02.2021 wurde nach 25 Monaten öffentlicher Beratungen der Bebauungsplan 62 „Gemarkung Nüssau südlich der Straße „Am Steinautal““ beschlossen.
Vom Januar 2019 an wurde die Beschlussfassung von zahlreichen Betroffenen begleitet und konstruktiv kritisiert, da dieser Bebauungsplan einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Anwohner darstellen wird.
Zu Beginn der Planung sollten 9 Reihenhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet werden. Die Stellflächen der privat PKW sollten in einer Tiefgarage Platz finden. Die Baukörper sollten 2-geschossig inklusive eines Staffelgeschosses ausgeführt werden.
Bisher ist das ca. 3000 Quadratmeter parkähnliche Grundstück mit einem 1 Familienhaus bebaut.
Da die geplanten Baukörper die Bestandsimmobilien sowohl in der räumlichen als auch der Höhe erheblich überragen, haben die Bürger immer auf die Betroffenheit der Anwohner hingewiesen.
Die erste Auslegung wurde 1-stimmig, sowohl vom Bauausschuss als auch der Gemeindevertretung angenommen.
Durch Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange wurden die Baugrenzen reduziert und von der Errichtung einer Tiefgarage abgekehrt. Nun mussten die Stellplätze auf das Grundstück geplant werden, was unweigerlich zu einer Reduzierung des Baufensters führte. Außerdem muss eine ortsprägende Eiche erhalten bleiben.
Die Anwohner haben auf ein Verzicht des Staffelgeschosses gedrängt, damit nicht 2 Meter über der Bauhöhe der Bestandsimmobilien Terrassenflächen entstehen. Somit sollte wenigstens ein Mindestmaß an Diskretion gegenüber der Nass- und Schlafräume der Bestandsbürger gewahrt werden.
Während der weiteren Beratungen, federführend war ein Ingenieurbüro welches vom Investor bezahlt wird, wurden Höhen marginal geändert, ein Sozialer Wohnungsbau und Sichtschutzmaßnahmen in Form von Hecken geplant.
Es wurde von der Bauplanerin hingewiesen, dass im südlichen Baufenster aufgrund der zulässigen Bauhöhe, keine Staffelgeschoss Bebauung möglich ist. Das wollten die Anwohner gerne schriftlich im Bebauungsplan aufgenommen haben.
Dieser Bitte ist die Gemeindepolitik nicht gefolgt, da die Planerin diesen Passus als Überregulierung ansieht. Wir als Bürger nennen das aber Planungssicherheit.
Der Investor plante für das Mehrfamilien erst 100% dann 70% sozialen Wohnungsbau, aber für die Gemeindevertretung war beides in Ordnung; 100% Zustimmung, aber nur für 70% sozialen Wohnungsbau.
Bei der letzten Bauausschusssitzung der Durchbruch. Der Ausschuss möchte den Ausschluss des Staffelgeschoss im südlichen Baugebiet in den B-Plan aufnehmen und hat diese Empfehlung für die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
In der Vorbereitung zur GV wurde dieser Beschluss gekippt, das Planungsbüro hat nun nach 2-jähriger Planungszeit gemerkt, dass bei der aktuellen Bauhöhe doch ein Staffelgeschoss möglich ist, und dieses möchte das Architektenbüro, bezahlt vom Investor, nicht ausgeschlossen wissen.
In der Einwohnerfragestunde zur Gemeindevertreterversammlung am 23.02.3021 wurde das von den anwesenden Bürgern angesprochen, aber ohne öffentliche Diskussion wurde dieser Beschluss, abweichend von der Empfehlung des Bauausschuss, zur Abstimmung vorgelegt.
Ein Gemeindevertreter hat dazu aufgerufen, an dem politischen Willen vom Ausschuss festzuhalten, und die Vorlage entsprechend zu ändern.
Kurz vor der Abstimmung kam noch eine Unruhe in der Fraktion der SPD auf, aber bei der Abstimmung wurde nun mit 6 Ja, 1 Nein und 6 Enthaltungen der Beschluss angenommen.
Für uns als Bürger stellen sich Fragen:
- Warum gibt die Gemeindevertretung dem Planungsbüro beim Planungsbeginn keine Leitplanken mit?
- Warum werden öffentlich beschlossene Beschlüsse zwischen Sitzungstermin nicht öffentlich geändert und diskutiert?
- Warum schaffen es die Gemeindevertreter nicht, nach 2 Jahren und vielen einstimmigen Abstimmungen, zum Schluss eine Meinung zu bilden? Enthaltungen zählen nicht als Gegenstimmen und zeugen von Meinungslosigkeit.
- Warum hat es kein Gemeindevertreter, trotz Vorschlag, geschafft, mit den Anliegern vor Ort die Bedenken aufzunehmen und in den Fraktionen zu diskutieren? Das wäre dann Politik von Bürgern für Bürger. Das sollte doch das Ansinnen von Kommunalpolitik sein. Nicht über sondern mit Bürgern reden.
- Warum hat die Gemeindepolitik nicht den neuen Sachverhalt diskutiert, sondern hat sich den Zeitdruck der Verwaltung ergeben, da der Endtermin zur möglichen Abholzung des Grundstücks hier scheinbar Druck aufgebaut hat?
Die Bäume wurden bereits am nächsten Tag vom Investor niedergemacht. Dies zeigt, wieviel Druck auf die Gemeindevertretung gemacht wurde
Unser Fazit:
Die Büchener politischen Gremien haben von Anfang an das Vorhaben des Investors auf Gewinnmaximierung unterstützt und sind ständig den Empfehlungen des, vom Investor bezahlten, Planungsbüro gefolgt.
Die Änderungen zu Gunsten der Bürger haben nie die Bauplanung betroffen und könnten als Alibi zur Bürgerbeteiligung angesehen werden.
Wir finden es schade, wenn die Interessen von Investoren höher bewertet werden als von Anwohnern. Das wirft kein gutes Licht auf die Gemeindepolitik.
Die Abwohner:
M.+ N. Freyer
A. Johannsen
H. Klockmann