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Mehr Geld für Kulturträger in Geesthacht

Zum 1. Januar 2018 treten neue Kulturförderrichtlinien der Stadt Geesthacht in Kraft

 

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Geesthacht (LOZ). Der Kulturbereich im Fachdienst Bildung befindet sich in Geesthacht derzeit im Umbruch. Damit einhergehend wurden die Kulturförderrichtlinien aktualisiert und ermöglichen den Kulturträgern nunmehr eine flexiblere Antragsstellung. Zusätzlich wurde der Basisbetrag von 20 Prozent auf 50 Prozent und die maximale Fördersumme von 2.000 Euro auf 3.000 Euro erhöht.

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Die maximale Zuschusshöhe pro Kulturträger und Jahr wurde von 5.000 Euro auf 7.000 Euro angehoben. Zudem wird ein Jubiläumszuschuss neu eingeführt. Um eine flexiblere Antragsstellung zu ermöglichen, entfällt die bisherige Antragsfrist bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für das kommende Haushaltsjahr.

Dies ermöglicht den Kulturträgern auch kurzfristig geplante Veranstaltungen bezuschussen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese und weitere Änderungen können auf der städtischen Homepage unter www.geesthacht.de bei der Kulturförderung nachgelesen werden.