Ab 2018 gelten höhere Versicherungspflichtgrenzen
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 13. Dezember 2017 09:59

Viele Arbeitnehmer im Herzogtum Lauenburg müssen jetzt handeln
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Geesthacht (LOZ). Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer im Kreis Herzogtum Lauenburg tritt ab 1. Januar 2018 eine wichtige Änderung ein: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, erhöht sich auf 59.400 Euro. Für Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt in dieser Höhe und mehr entfällt damit die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung.
„In diesen Fällen ist der Arbeitnehmer gefordert, sich um seinen weiteren Krankenversicherungsschutz selbst zu kümmern. Wir empfehlen deshalb eine freiwillige Weiterversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse“, sagt AOK-Niederlassungsleiter Jens Bojens. Allerdings sind nur jene Arbeitnehmer gefordert zu handeln, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils gültige JAE-Grenze in diesem und die des nächsten Jahres überschreitet.
Umgekehrt gilt: „Arbeitnehmer, die noch 2017 wegen Überschreitens der bisherigen Versicherungspflichtgrenze von 57.600 Euro krankenversicherungsfrei und damit gesetzlich freiwillig oder privat versichert waren, können aufgrund der neuen JAE-Grenze für 2017 krankenversicherungspflichtig werden, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die neue Grenze nicht übersteigt“, erklärt Jens Bojens.
Neben der allgemeinen gibt es auch eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie beträgt im nächsten Jahr 53.100 Euro. Diese Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die am Stichtag 31. Dezember 2002 krankenversicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende JAE-Grenze überschritten hatte. Auch hier gilt: Krankenversicherungspflicht tritt ein, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt diese besondere JAE-Grenze nicht überschreitet. Die bisher privat krankenversicherten Arbeitnehmer haben bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein besonderes Kündigungsrecht.
„Ein wichtiger Hinweis für privat versicherte Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben: sie werden grundsätzlich nicht mehr krankenversicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine bzw. die besondere JAE-Grenze nicht mehr überschreitet“, so Bojens. So ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab diesem Alter nahezu ausgeschlossen.