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Briefwahlunterlagen online bis 20. September beantragen

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(LOZ). Am 24. September finden von 8 bis 18 Uhr die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Nicht jeder Wähler kann an diesem Tag das Wahllokal in der Wohnortgemeinde aufsuchen. Damit aber alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

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Unter der Internetadresse https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=1053023

kann der persönliche Wahlschein beantragt werden. Mit Briefzustellung ist die Beantragung bis 20. September, 13 Uhr, möglich.

Wer die Unterlagen nicht im Internet beantragen, sondern persönlich beim Wahlamt im neuen Nebengebäude des Amtes Hohe Elbgeest, Dassendorf, Falkenring 1 abholen möchte, kann die Briefwahl schon vor dem Wahltag am 24. September gleich an Ort und Stelle ausüben.

Briefwahlunterlagen werden im Amt bis Freitag vor der Wahl, 22. September, bis 18 Uhr ausgegeben. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Amt Hohe Elbgeest beantragen.

Wie auch in der Vergangenheit, kann der Antrag auf Briefwahl auch schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Die schriftliche Bestellung ist möglich durch Telefax, E-Mail oder durch sonst dokumentierbare elektronische Übermittlung.

Das Amt Hohe Elbgeest ist erreichbar unter: Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, Frau Buchholz, Telefon: 04104/990-304, E-Mail: b.buchholz@amt-hohe-elbgeest.de, Telefax 04104 990 7304 oder Frau Severin, Telefon 04104/990-305, E-Mail: m.severin@amt-hohe-elbgeest.de, Telefax 04104 990 7305.

Am Wahltag können alle Wahlberechtigten zwischen 8 Uhr und 18 Uhr in ihrem Wahlbezirk ihre Stimmen abgeben. Die Anschrift des Wahlbezirkes befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten zugesandt wird.

Je Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand berufen, der sich jeweils aus bis zu zehn für ihre Gemeinde ehrenamtlich tätigen Wahlberechtigten zusammensetzt.

Um den Grundsatz der geheimen Wahl zu gewährleisten, muss der Wähler nach Feststellung der Wahlberechtigung im Wahllokal auf dem Stimmzettel alleine in der Wahlkabine die Wahlkreuze für Erst- und Zweitstimme setzen, den Zettel zusammenfalten und ihn anschließend in eine verschlossene Urne einwerfen. Im Wahlraum darf niemand Kenntnis von ihrer oder seiner Stimmabgabe erlangen.

Unmittelbar nach Schluss der Wahlhandlung um 18 Uhr findet die öffentliche Auszählung der Stimmzettel durch die Wahlhelfer in den Wahllokalen statt. Anschließend wird das Wahlergebniss im Wahlbezirk durch den Wahlvorstand bekannt gegeben. Die Wahlergebnisse der einzelnen Wahlbezirke im Amtsgebiet und in den Bundesländern können im Internet verfolgt werden. Das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl wird durch den Bundeswahlleiter am Montag veröffentlicht.