NGG fordert: „Schluss mit Wildwuchs bei Befristungen im Kreis Herzogtum Lauenburg“
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 18. Juni 2020 18:58

103.000 Menschen in Schleswig-Holstein haben befristeten Arbeitsvertrag
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(LOZ). Vollwertige Stellen statt Zitter-Verträge: Für Unternehmen im Kreis Herzogtum Lauenburg soll es künftig schwieriger werden, ihre Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag abzuspeisen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
Danach haben in Schleswig-Holstein rund 103.000 Menschen eine befristete Stelle – das sind 8,6 Prozent aller Beschäftigten im Bundesland. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe sind die „Jobs mit Verfallsdatum“ nach Beobachtung der Gewerkschaft besonders verbreitet.
„Durch Corona zeigt sich, wie prekär befristete Stellen sind. Denn wessen Arbeitsvertrag ohnehin ausläuft, der kann sich in der Krise keine großen Hoffnungen auf Verlängerung machen. Das trifft gerade Berufseinsteiger“, sagt Silke Kettner, Geschäftsführerin der NGG Hamburg-Elmshorn. Die Bundesregierung müsse ihrem Versprechen endlich Taten folgen lassen und den „Wildwuchs“ bei Befristungen beenden. In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, Befristungen ohne konkreten Sachgrund – wie etwa eine Elternzeitvertretung – einzudämmen. Die NGG fordert ein vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristungen.
„Gerade Berufseinsteiger haben häufig mit Befristungen zu kämpfen. Sie werden von den Unternehmen häufig als Dauer-Probezeit missbraucht. Mit einem befristeten Vertrag haben junge Leute kaum Chancen, eine Wohnung zu finden oder einen Kredit zu bekommen. Oft muss dann sogar der Wunsch nach eigenen Kindern verschoben werden“, kritisiert Kettner. Befristungen erschwerten den Einstieg ins Berufsleben und verschlechterten damit die Situation der heutigen Generation im Vergleich zu ihren Eltern. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 37 Prozent aller Neueinstellungen befristet. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe hatte fast jeder zweite neue Arbeitsvertrag ein Ablaufdatum.
Sorge bereitet Kettner die Zunahme bei den sogenannten sachgrundlosen Befristungen. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat sich ihre Zahl zwischen 2001 und 2018 verdreifacht. „Genau hier muss die Bundesregierung ansetzen. Es kann nicht sein, dass sich selbst Fachkräfte von Job zu Job hangeln müssen – während der Chef Gesetzeslücken ausnutzen und eine verdiente Dauer-Stelle verweigern kann“, so Kettner. Laut IAB-Studie gaben Hoteliers und Gastronomen bei zwei Dritteln aller Befristungen keinen Sachgrund an.
Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre lang möglich. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Befristungen in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Gewerkschafterin Silke Kettner geht das nicht weit genug: „Die Betriebsgröße darf hier keine Rolle spielen. Denn sonst hätte ein Großteil der Betroffenen vom neuen Gesetz nichts und diese Gesetzesinitiative würde zur bloßen Symbolpolitik verkommen. Nötig ist ein vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristung.“