BUND: Schottergärten sind verboten
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 22. Oktober 2020 13:02

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Ratzeburg/Kiel (LOZ). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist darauf hin, dass Schottergärten nicht nur in Hamburg, sondern in fast allen Ländern nicht zulässig sind. Die Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein dazu ist in der Landesbauordnung in § 8 (1) geregelt:
“Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.”
„Der schädliche Trend zum modischen Schottergarten ist in Schleswig-Holstein noch vorhanden. Eine vermeintliche Arbeitsersparnis bei der Gartenpflege ist nicht gegeben, denn Pestizide zur Wildkrautbekämpfung sind in Gärten verboten. In Schottergärten ist keine Artenvielfalt für Pflanzen und Tiere möglich”, sagt Hans-Heinrich Stamer von der BUND-Kreisgruppe Lauenburg. Als Gartenalternative empfiehlt der BUND u.a. insektenfreundliche Steingärten, Staudengärten und blütenreiche Gartenwiesen, die nur zwei Mal im Jahr gemäht werden.
Stamer empfiehlt besonders auch Obst- und Gemüsegärten, in denen die höchste Artenvielfalt erlebt und genossen werden kann – zusätzlich auch auf dem Teller. Zum Thema “Schottergärten – voll im Trend?” bietet der BUND-SH auf seiner Internetseite kostenlos ein pdf-Download an.