Bund-Kreisvorstandsmitglied Hans-Heinrich Stamer darf Äußerungen zur Gewerbegebietsentwicklung in Kasseburg nicht wiederholen
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 05. August 2021 13:54

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(LOZ). Im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landgericht in Lübeck hat sich das Kreisvorstandsmitglied des Bund Herzogtum Lauenburg, Hans-Heinrich Stamer, verpflichtet, seine Äußerung, „Wie im Kreisausschuss für Regionalentwicklung am 17. Mai ‘21 berichtet wurde, soll die Gesamtgröße bis 2035 in Kasseburg auf über 100 ha anwachsen.“ nicht zu wiederholen.
Hintergrund war eine entsprechende Darstellung Stamers, in der er den damaligen Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft u.a. der Verbreitung von „fake news“ bezichtigte und auf einen angeblichen Bericht im Kreisausschuss für Regionalentwicklung am 17. Mai verwies.
Tatsächlich hat es einen Bericht zur Gewerbeflächenentwicklung gegeben, der für Kasseburg explizit 40 Hektar brutto (31,5 ha netto) im Kreis neben vielen möglichen weiteren Gewerbeflächen auswies. Es war nie beabsichtigt, ein derart überdimensioniertes Gewerbegebiet in Kasseburg zu entwickeln.
„Vor Gericht hat sich für uns nun bestätigt, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kasseburg vom Bund und seinen Mitstreitern getäuscht wurden, was die Größe des geplanten Gewerbegebiets anbetrifft. Das knappe ablehnende Ergebnis des Bürgerentscheids hat deshalb einen faden Beigeschmack für uns“, kommentiert Jan Uwe Eichelberg, der neue Geschäftsführer der WFL das Ergebnis der Gerichtsverhandlung und erläutert: „Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Gemeindevertretung oder des zuständigen Ausschusses. Er kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden. Die WFL steht jedenfalls zu den vereinbarten Zusagen, sollte das Thema doch noch einmal durch die Menschen in Kasseburg aufgegriffen werden“.
Kreistag und WFL hatten der Gemeinde Kasseburg umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen zugesagt, soweit die Entwicklung von Gewerbegebietsflächen, die außerhalb der eigentlichen Ortsteile erfolgen sollte, ermöglicht wird. So war eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung, die Stationierung eines Löschfahrzeugs, die Aufstufung einer Gemeindestraße zur Kreisstraße und Durchfahrtsbeschränkungen für LKW bei einer Steigerung des Verkehrs beschlossen. Zudem sollten u.a. Nachhaltigkeitskriterien bei der Entwicklung des Gewerbegebiets eingehalten werden und Verbesserungen für den Radverkehr erreicht werden.