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„Grapschereien“ sind nicht mehr straflos

KopF-Stammtisch zum Thema „Das neue Sexualstrafrecht - Die Ächtung sexueller Gewalt“

 

Lesezeit: 1 Minute

Schwarzenbek (LOZ). Im November 2016 wurde das Sexualstrafrecht reformiert. Dabei hat ein grundlegender Paradigmenwechsel stattgefunden. „Grapschereien“ sind nicht mehr straflos, sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person endlich strafbar. Was heißt das jetzt genau? Was bedeutet der Grundsatz “Nein heißt Nein” und auf welche Situationen werden sich die neuen Gesetze auswirken? Was ändert sich in den Geschlechterrollen?

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Vor 20 Jahren war die Vergewaltigung der eigenen Ehefrau noch absolut straffrei. Noch vor einem halben Jahr war der Geschlechtsverkehr mit einer Frau, die laut und deutlich “Nein” sagt, “nein” schreit, nicht strafbar. Busengrapschen oberhalb der Kleidung war straffrei, hingegen das Fahren ohne Fahrschein in der U-Bahn nicht.

Kenntnisse der neuen Rechtslage sind vor allem wichtig für Multiplikatoren. Lehrende müssen Schülerinnen und Schülern verdeutlichen, dass sexuelle Übergriffe Straftaten sind.

Die neue Rechtslage muss gelebt werden, die Informationen verbreitet. Sexuelle Gewalt muss auf allen Ebenen bereits im Ansatz geächtet werden.

Rechtsanwältin Birgitta Brunner, die seit 30 Jahren Geschädigte vertritt und berät, verschafft auf dem nächsten KopF-Stammtisch einen Überblick zur neuen Rechtslage.

Der Stammtisch findet statt am Freitag, 19. Mai, um 18 Uhr wie immer in Schröders Hotel an der Compestraße 6 in Schwarzenbek. Das Referat beginnt um 18.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.