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Straßenreinigung und Abwasser werden teurer

Gebührenerhöhung für die Abwasserbeseitigung 2019-2021 und für die Straßenreinigung 2019-2021

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Schwarzenbek (LOZ). Die Kalkulationsperioden für die Abwasserbeseitigung und die Straßenreinigung sind abgelaufen und eine Neukalkulation der Gebühren wurde notwendig. Preissteigerungen in den Zulieferungen, notwendige Reparaturen und Sanierungen mussten in der Gebührenfindung berücksichtigt werden. Damit steigen die Preise für Abwasser und Straßenreinigung.

Für die Abwasserbeseitigung haben die Aufwandssteigerungen im Bereich Kanalunterhaltung und Instandsetzung ihren Ursprung in den bereits 2015 begonnen Untersuchungen der Kanäle unter anderem in den älteren Stadtbereichen von Schwarzenbek. Der daraufhin festgestellte Reparaturbedarf führt auch in der neuen Kalkulationsperiode zu einem höheren Ansatz der Aufwendungen. Hinzu kommen höhere Aufwendungen für die Pflege und Entschlammung der Regenrückhaltebecken und die Verbrennung des Klärschlamms. Der Eigenbetrieb Abwasser wird in den kommenden drei Jahren 6,9 Millionen Euro für die Modernisierung und Erweiterung des Klärwerkes investiert, um die Abwasserbeseitigung sicher zu stellen.

Um den höheren Aufwandsbedarf im Abwasserbereich auffangen zu können erhöht sich die Verbrauchsgebühr für Schmutzwasser auf 2,84 €/m³, die Niederschlagswassergebühr auf 0,82 €/m² und die Schmutzwassergebühr für abflusslose Sammelgruben auf 12,66 €/m³.

Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wurde überarbeitet und der derzeit gültigen Rechtsprechung angepasst. Bislang gab es für die Straßenreinigung und den Winterdienst nur eine Gebühr. Da die Straßenreinigung und der Winterdienst jedoch nicht in allen Straßen gleichermaßen durchgeführt werden, wurde die Straßenreinigung nun in drei Kategorien gesplittet. In den verkehrswichtigen klassifizierten Straßen und den Haupterschließungsstraßen (vorrangige Straßen) wird der Winterdienst vorrangig durch die Stadt durchgeführt und in den nachrangig zu betrachtenden Erschließungs- und Nebenstraßen (nachrangige Straßen) wird der Winterdienst durch die Stadt nachrangig durchgeführt.

Die Splittung der Gebührensätze führt zu einer gerechteren Verteilung der Kosten. Die neuen Gebührensätze für die Straßenreinigung und Winterdienst betragen 0,55 € für die Straßenreinigung, 2,33 € für den vorrangigen Winterdienst und 1,22 € für den nachrangigen Winterdienst.