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Wiedereröffnung von Spielplätzen in Schwarzenbek

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Schwarzenbek (LOZ). Aus Perspektive der Kinder und Familien sowie unter dem Aspekt des Kindeswohls wird auch von Seiten des Landes Schleswig Holstein die Notwendigkeit gesehen, insbesondre Kinder aus engen Wohnverhältnissen und ohne Möglichkeit einen Garten zu nutzen, den Zugang  zu Spielplätzen zu ermöglichen.

Ab Donnerstag, 7. Mai, wird es zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes auf folgenden städtischen Spielplätzen kommen:

  • Kollower Straße
  • Spielplatz Nord-Ost
  • Stadtpark
  • Verbrüderungsring Bolzplatz/BGS
  • Verbrüderungsring Hochhäuser
  • Rudolf-Kienau-Straße

Besucher sollen die folgenden Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) den o.g. Spielplätzen Anwendung beachten:

  • Es gilt ein Abstandsgebot von mind. 1,50 m auf dem Spielplatz.
  • Kinder und Begleitpersonen mit Atemwegserkrankungen dürfen den Spielplatz nicht betreten.
  • Ansammlungen von Erwachsenen und Jugendlichen sind untersagt.
  • Kinder sollen möglichst nicht in Gruppen spielen.
  • Die Spielplätze werden täglich kontrolliert und gereinigt.
  • Das Tragen eines Mundschutzes wird dringend empfohlen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Risiko für Infektionsübertragungen soweit wie möglich zu begrenzen. Die Stadt Schwarzenbek bittet alle Spielplatzbesuchenden, die Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten.