Anlässlich des heutigen internationalen Antikorruptionstags hat Transparency Deutschland einen Bericht veröffentlicht, der die inhaltliche Überschneidung von Nebentätigkeit und Funktion im Bundestag analysiert. Positiv zu bewerten ist, dass insgesamt nur ein Sechstel der Abgeordneten über potentiell problematische Nebeneinkünfte verfügt. Dennoch lassen sich Interessenkonflikte in vielen Fällen nicht ausschließen.
Um Schaden für das Parlament abzuwenden, müssen betroffene Abgeordnete ihre Interessenkonflikte in den Ausschusssitzungen offenlegen und dann von Beratung und Abstimmung temporär ausgeschlossen werden. „Wenn die Wählerinnen und Wähler den Eindruck bekommen, die Abgeordneten handeln für ihre eigenen nebenberuflichen Interessen, kratzt das an der Legitimität des politischen Systems als Ganzes“, sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.
Die Untersuchung macht auch deutlich, dass die Veröffentlichungspflichten nicht weit genug gehen. Durch den Schutz der Anonymität von Mandanten und Vertragspartnern lassen sich oft keine fundierten Aussagen über mögliche Interessenkonflikte treffen. Transparency Deutschland fordert daher, dass Rechtsanwälte und Berater zumindest die Branche ihrer Mandanten offenlegen. „Es gibt gegenwärtig zu viele Lücken“, sagt Hartmut Bäumer, Stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland. „Die Angaben von Abgeordneten, die als Anwälte oder Berater nebenbei arbeiten, haben so gut wie keine Aussagekraft – weder in Hinblick auf Höhe noch auf Art der Tätigkeit.“
Außerdem fordert Transparency Deutschland, dass Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig angegeben werden. Das geltende 10-Stufensystem gibt lediglich einen Überblick, lässt aber sehr große Spielräume zu. Die Verwendung des gleichen Stufensystems für monatliche und jährliche Einkünfte erhöht die Intransparenz.
Weitere Informationen
Den Bericht finden Sie auf der Webseite www.transparency.de.