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Hundewiese im Grünen Weg darf nicht mehr genutzt werden

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Büchen (LOZ). Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg hat der Gemeinde Büchen mitgeteilt, dass die Hundefreilauffläche im Grünen Weg aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht mehr genutzt werden darf.

Die betroffene Fläche wurde im Rahmen der Biotoptypenkartierung zur naturnahen Umgestaltung der Steinau als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft. Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde stellt die Nutzung als Hundefreilauffläche u. a. aufgrund des Nährstoffeintrags, der Entwertung von Lebensraumqualität für verschiedene Tierarten sowie der Beeinträchtigungen der Gras- und Krautschicht eine Beeinträchtigung des Biotops dar und ist somit untersagt.