Getötete Rehe im FFH-Gebiet Nüssauer Heide: Gemeinde Büchen erinnert an Leinenzwang für Hunde
- Details
- Veröffentlicht: Freitag, 28. August 2020 16:39

Lesezeit: 1 Minute
Büchen (LOZ). Vor kurzem wurden im FFH-Gebiet „Nüssauer Heide“ tote Rehe gefunden. Eines musste sogar vom Jagderlaubnisscheininhaber „erlöst“ werden.
Aufgrund der starken Frequentierung des Gebietes durch Naherholungssuchende liegt es nahe, dass diese Fälle mit wildernden bzw. nicht angeleinten Hunden zu tun haben, vermutet die Verwaltung.
Domestizierte Hunde töten in vielen Fällen dabei das Wild nicht auf „effektive“ Weise (z.B. durch einen Kehl- oder Genickbiss), sondern „irgendwie“. Dies kann für das Wild letzten Endes zu einem extrem schmerzhaften Tod führen. Hinzu kommt, dass aktuell die Rehkitze auf ihre „Mutter“ angewiesen sind. Wenn die zur Aufzucht notwendige Ricke stirbt, ist ein Ableben der Kitze wahrscheinlich.
Der Leinenzwang für Hunde im Wald ergibt sich aus dem §17 des Landeswaldgesetzes für Schleswig-Holstein und dem FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet “Nüssauer Heide“.
Das Stören und Töten von zur Aufzucht notwendigen Elterntieren stellt nach §22 (4) des Bundesjagdgesetzes zudem eine Straftat dar.
Für Fragen zu diesem Thema steht den Bürgerinnen und Bürger Ole Soltwedel von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Trave, unter der Telefonnummer 0170 / 792 86 14 zur Verfügung.