DRK widerspricht Aussage von Kreis und Politik beim Thema Rettungsdienstvergabe
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 10. Juni 2021 12:40

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(LOZ). In einigen Medienberichten wird derzeit zitiert, dass ein Bieter im Ausschreibungsverfahren „Rettungsdienstliche Leistungen“ versucht haben solle, über den Klageweg die geforderte Qualität zu reduzieren und so nicht für einen Rettungsdienst nach höchsten Qualitätsstandards stehe.
Dazu der DRK Kreisgeschäftsführer Peter Timmermanns: „Dabei entsteht –bewusst oder unbewusst- der Eindruck, der DRK-Kreisverband habe gegen die Qualitätsanforderungen in der Rettungsdienstausschreibung geklagt. Dies ist eine Falschaussage, welcher wir auf das Schärfste widersprechen müssen. Seit über 50 Jahren hat der DRK-Kreisverband die Qualitätsoptimierung im Rettungsdienst erfolgreich vorangetrieben. Seit über 15 Jahren ist der DRK-Rettungsdienst nach den jeweils aktuellen DIN-ISO-Anforderungen zertifiziert, wobei in jährlich zu wiederholenden Audits von unabhängigen externen Prüfern in einem strukturierten Überprüfungsprozess eine exzellente Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität testiert und bestätigt wird. Zuletzt geprüft am 26. April dieses Jahres nach der ISO 9001:2015, ausgestellt durch die DEKRA mit einer Gültigkeitsdauer bis Mai 2022. Der Rettungsdienst unserer Partner in den Bietergemeinschaften ist ebenfalls nach aktuellen Ansprüchen zertifiziert.
Richtig ist, dass einzelne Mitarbeitende des Rettungsdienstes nach Zusatzprüfungen durch Kreismitarbeiter von der Ausführung ihres Berufes im Rettungsdienst ausgeschlossen werden sollen. Obwohl diese Zusatzprüfungen außerhalb der Berufsordnung stehen und der Ausschluss der Berufsausübungsmöglichkeit berufsrechtswidrig ist, werden und wurden zusätzliche Qualitätsüberprüfungen im Rettungsdienst auf Grundlage eines strukturierten, transparenten und evaluierten Prozesses keineswegs abgelehnt, sondern ausdrücklich befürwortet. Da allerdings die Mitarbeitenden ohne gültiges Zertifikat dann vorübergehend nicht eingesetzt werden können, müssen zusätzliche Fachkräfte im Rettungsdienst vorgehalten werden, um diese Vakanzen auszugleichen. Diese zusätzlichen Mitarbeitenden verursachen Mehrkosten, deren Refinanzierung der Kreis in der Ausschreibung nachhaltig und wiederholt abgelehnt hat. Somit blieb dem DRK Kreisverband keine andere Wahl, als gegen diese nicht refinanzierte Anforderung gerichtlich vorzugehen. Die Klage wurde vor der derzeitigen Entscheidung bekanntermaßen für erledigt erklärt. Weiterhin hat der DRK Kreisverband die geforderte Qualität jederzeit zuverlässig zur Verfügung gestellt und weiterentwickelt.
Der DRK Kreisverband bleibt aber an der Findung einer für alle verträglichen Lösung interessiert und daher gesprächsbereit. Zielsetzung unseres Handelns ist es, auch zukünftig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Herzogtum Lauenburg langfristig auch weiterhin in der höchst möglichen Qualität gewährleisten zu können.“