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Lauenburger Gewerbegebiet muss wegen Bombenentschärfung evakuiert werden

Lesezeit: 2 Minuten

Lauenburg (wre). Das Lauenburger Gewerbegebiet muss am Freitag, 29. Juni, für eine Bombenentschärfung evakuiert werden. Es wurde nahe der Kläranlage eine amerikanische Fliegerbombe gefunden, die nun entschärft werden muss. In einem Radius von 560 Meter um den Bombenfund muss das Gebiet evakuiert werden. Dazu zählt auch der Bahnhof und die B 209.

„Wir hoffen, dass wir das Gebiet nach einer halben oder dreiviertel Stunde wieder freigeben können“, so Amtsleiter Stadtententwicklung Reinhard Nieberg. In der Bombe, die mit einem Aufschlagzünder ausgestattet ist, befinden sich noch rund 200 Kilogramm Sprengstoff. „Der hintere Teil fehlt und ist aufgeplatzt“, so Georg Ocklenburg vom Kampfmittelräumdienst. Die Bombe liegt in rund dreieinhalb Metern Tiefe. „Da haben wir schon Grundwasser, darum sieht die Bombe schon etwas mitgenommen aus“, so sein Kollege Karlheinz Werbitzky.

Trotzdem rechnen die beiden Spezialisten mit einem reibungslosen Ablauf. „Ich gehe davon aus, dass sich der Zünder einfach herausdrehen lässt“, so Ocklenburg. Es kann aber trotzdem immer noch zu unvorhergesehen Zwischenfällen kommen. „Wenn die Bombe beim Entschärfen explodiert, braucht Lauenburg ein neues Gewerbegebiet“, so Ocklenburg weiter. Daher ist auch die Evakuierung der Betriebe und Wohnungen im Gebiet zwingen erforderlich. Auch die B 209 kann während der Entschärfung im Bereich der Elbbrücke nicht befahren werden. Der Bahnhof wird ebenfalls gesperrt und die Züge gestoppt. „Das geht so lange, bis alles ok ist und wieder freigegeben werden kann“, erklärt Nieberg. Bis kurz vor 11 Uhr können die Züge am Freitag noch fahren. Mitarbeiter der Betriebe im Sperrgebiet werden aufgefordert, das Areal rechtzeitig vor 11 Uhr zu verlassen. Bewohnte Gebäude sind ebenfalls zu verlassen. Im Areal dürfen sich nach 11 Uhr keine Personen mehr aufhalten. Die Polizei wird dies kontrollieren. Die Entschärfung wird erst beginnen, wenn das Areal vollständig geräumt ist. Um Verzögerungen zu vermeiden und zuvorderst aus Sicherheitsgründen ist der Evakuierungsanordnung unbedingt Folge zu leisten, wie Nieberg betont.

Ursprünglich sollte die Entschärfung bereits am Mittwoch vorgenommen werden. Das wäre aber für die Betriebe im Industriegebiet sehr schwierig geworden. Vor allem für Worlèe bedeute die Evakuierung eine große Einschränkung. „Das Chemiewerk muss komplett heruntergefahren werden, das geht nicht so schnell“, erläutert Georg Ocklenburg. Der Sprengmeister versichert aber, dass es bei der Bombe nicht auf den Tag ankommt, und daher der Termin verschoben werde konnte. Auch die Stadtwerke müssen noch bis Freitag eine Gasleitung im Evakuierungsgebiet stilllegen.

„Auch wenn nur wenige im Evakuierungsgebiet wohnen, werden wir in der Marina eine Anlaufstelle errichten“, sagt Reinhard Nieberg. Am Donnerstag, 28. Juni, von 12 Uhr bis 18 Uhr sowie am Einsatztag Freitag, 29. Juni, von 8 Uhr bis Einsatzende ist ein Bürgertelefon besetzt. Informationen erhalten Interessierte dann unter der Rufnummer 04153 / 59 09-300.

Sollte eine Entschärfung der Bombe vor Ort nicht möglich sein, soll sie kontrolliert gesprengt werden. „Das wäre dann wohl am Sonnabend der Fall“, schließt Georg Ocklenburg ab.

Mit weiteren Bombenfunden in Lauenburg wird nicht gerechnet. Die bisherigen Luftbildauswertungen haben lediglich auf die eine jetzt gefundene Bombe gedeutet.

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Reinhard Nieberg zeigt das Evakuierungsgebiet für die Bombenentschärfung. Foto: W. Reichenbächer

Update
Die Stadt Lauenburg hat jetzt eine genaue Auflistung der betroffenen Straßen zur Evakuierung herausgegeben:
- Südlich des Elbe-Lübeck-Kanals belegene Bereiche der „Hitzler-Werft“
- Alter Bahnhof 1
- Bahnhof 1
- Kläranlage der Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe AöR
- Worléestraße (gesamt)
- Söllerstraße 14 – 16
- Söllerstraße 29 – 31
- Söllerstraße 33
- Industriestraße ab Hausnummer 18 aufsteigend (in südliche Richtung)
- Straße Auwiesen (gesamt)

Die Räumung wird angeordnet bis zum Ende der Bombenentschärfung und Freigabe durch den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes, sowie der Einsatzleitung und der Polizei.

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