Geflügelpest im Anflug – Kreis Herzogtum Lauenburg verhängt Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen und Ausstellungsverbot
- Details
- Veröffentlicht: Mittwoch, 11. November 2020 17:15
Lesezeit: 1 Minute
(LOZ). Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt ab Donnerstag, 12. November, nun die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Mit der neuen Allgemeinverfügung, zu finden unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen, setzt der Kreis Herzogtum Lauenburg den Erlass des Landwirtschaftsministers um.
Folgende Regeln gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet:
- Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel) müssen entweder im Stall oder unter einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln abgeschirmt ist,
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.
Geflügelhaltungen sind, wie andere Viehhaltungen auch, grundsätzlich meldepflichtig und müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden. Häufig wird dieser Umstand jedoch gerade bei kleineren Privathaltungen übersehen, dies betrifft sowohl die Anmeldung als auch die Abmeldung der Viehhaltung.
Geflügelhalter sollten daher ihre Daten mit dem Meldeformular unter https://www.kreis-rz.de/Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktualisieren.
Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch in der Broschüre "Gefahr Geflügelpest - Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby- und Kleingeflügelhalter".