Schulen als Orte zum Wohlfühlen
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- Veröffentlicht: Montag, 17. Dezember 2018 20:00

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Mölln (LOZ). Zur heute veröffentlichten Presseinformation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) zur Bereitstellung von weiteren sechs Millionen Euro für die Sanierung von Schultoiletten im Rahmen des IMPULS-Programms sagt der innen- und rechtspolitische Sürecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
„Über weitere Mittel für bauliche Maßnahmen, die das Wohlfühlen in Schulen fördern, freuen wir uns außerordentlich. Die ersten Schultoilettensanierungsprogramme sind bereits auf sehr gute Resonanz gestoßen. Mit der jetzigen dritten Sanierungs-Welle wollen wir den Investitionsstau an Schulen im Land weiter abbauen. Ziel ist, dass wirklich alle Kinder und Jugendlichen wieder gern auf die Toilette gehen und auch nicht mehr auf das wichtige und lernfördernde Wasser trinken verzichten, nur weil ihnen der Gang zur Toilette unangenehm ist.“
„Es ist gut, dass die Jamaika-Koalition dieses wichtige Programm weiter vorantreibt. Ich hoffe, dass jetzt die Schüler durch pfleglichen Umgang dieser Maßnahme zu einer langen Wirkungsdauer verhelfen werden“, so Burkhard Peters weiter.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg wurden bisher sieben Maßnahmen angemeldet:
Die Grundschulen in Ratzeburg (St. Georgsberg), Kuddwörde, Lütau, Sterley und Escheburg sowie die Schule am Steinautal in Büchen erhalten insgesamt einen Zuschuss in Höhe von knapp 300.000 Euro. Die Gemeinde Wentorf erhält einen Zuschuss für das Gymnasium und die Gemeinschaftsschule in Höhe von insgesamt 73.000 Euro. Mit diesen Mitteln des Landes erneuern die Schulen ihre Sanitärbereiche bzw. bauen ein neues Behinderten WC (Kuddewörde). Insgesamt werden die Maßnahmen im Kreis Herzogtum Lauenburg mit 368.859,80 Euro vom Land bezuschusst.
Hintergrund:
Bis zum 28. Februar 2019 müssen die vorangemeldeten Maßnahmen als Anträge bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Die Maßnahmen sollen dann bis zum 15. August 2019 komplett abgenommen, abgerechnet und zur Auszahlung gebracht worden sein. Jede angemeldete Maßnahme ist grundsätzlich mit einer Förderquote von bis zu 75 Prozent förderfähig.