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Erhöhte Bußgelder im Straßenverkehr

Lesezeit: 2 Minuten

Mölln (LOZ). Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Mölln darauf hin, dass mit Wirkung ab 28. April bundesweit zum Teil deutlich erhöhte Bußgelder im Bereich Straßenverkehr gelten, die auch in Mölln ihre Wirkung entfalten werden.

Nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden künftig höhere Bußgelder fällig, auch die Bußgelder im Bereich der Parkverstöße wurden deutlich erhöht. Teilweise sind neben den Bußgeldern mit Eintragungen im Fahrzeugregister zu rechnen.

Künftig teurer als bisher werden zum Beispiel das Halten und Parken im Haltverbot, auf Geh- oder Radwegen, auf Schutzstreifen für den Radverkehr oder auf Sonderparkplätzen für schwerbehinderte Personen. Aber auch allgemeine Verstöße bei Parkscheiben- oder Parkscheinregelungen werden künftig höher bebußt. Die Stadt Mölln bittet  um Beachtung.

Beispiele aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:

Tatbestand - Bußgeld in Euro (Punkte):

Parken an enger oder unübersichtlichen Straßenstelle 35€
… dabei Andere behindert 55€
… länger als eine Stunde 55€
… dabei Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert 100€ (1)

Halten im absoluten Haltverbot 20€
…. dabei Andere behindert 35€

Parken im absoluten Haltverbot 25€
… dabei Andere behindert 40€
… länger als eine Stunde 40€
… länger als eine Stunde mit Behinderung Anderer 50€

Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt 55€
… dabei Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 100€ (1)

Halten auf Geh- oder Radweg 50€
… dabei Andere behindert 55€

Parken auf Geh- oder Radweg 55€
… dabei Andere behindert 70€ (1)
… länger als eine Stunde 70€ (1)

Halten / Parken auf Schutzstreifen für den Radverkehr 55€
… dabei Andere behindert 70-80€ (1)
… länger als 15 Minuten 85€

Halten / Parken innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbot (Zick-Zack-Linie) 55€
… dabei Andere behindert 70€

Parken in einem Abstand von weniger als 15 Meter von einem Haltstellenschild / in einer Bushaltestelle 55€
… dabei Andere behindert 70€

unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge 55€

Parken im eingeschränkten Haltverbot 25€
… dabei Andere behindert 40€
… länger als eine Stunde 40€

Parken ohne Parkschein, mit abgelaufenem Parkschein    20€

ohne Parkscheibe, mit abgelaufener Parkscheibe 20€
… länger als 30 Minuten 25€
… länger als eine Stunde 30€
… länger als zwei Stunden 35€
… länger als drei Stunden 40€