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Gravierende Mängel bei Möllner Spielplätzen

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Mölln (LOZ). Leider sind bei einer routinemäßigen Kontrolle sämtlicher Spielplätze der Stadt Mölln durch einen externen Sachverständigen zahlreiche Mängel bezüglich der Verkehrs- und Betriebssicherheit festgestellt worden, die zu einer sofortigen Sperrung einzelner Spielgeräte geführt haben.

Besonders betroffen sind fast alle Schaukeln, die gravierende Mängel bei der Standfestigkeit aufweisen. Diese Geräte können auf absehbare Zeit leider nicht genutzt werden. Gravierende Sicherheitsmängel wurden entweder unverzüglich behoben oder die betroffenen Spielgeräte zu Benutzung gesperrt bzw. komplett abgebaut.

Hierzu erklärt Bürgermeister Jan Wiegels: „Wir bedauern diese Einschränkungen natürlich sehr und bemühen uns, diese sobald als möglich zu beheben. Ich möchte jedoch hervorheben, dass sich alle Spielplätze der Stadt Mölln in einem verkehrssicheren Zustand befinden und bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch der vorhandenen Spielgeräte und Spieleinrichtungen keine Sicherheitsrisiken bestehen.“

Die Stadt Mölln betreibt rund 40 Spielplätze, von denen 12 an öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Uhlenkolk, Luisenbad) angegliedert sind. Die Kosten für die Behebung aller festgestellten Mängel belaufen sich nach ersten Berechnungen auf rund 200.000 Euro.

Es ist beabsichtigt, dass die Spielplätze an öffentlichen Einrichtungen – insbesondere Schulen und Kitas – im Jahr 2021 vorrangig instandgesetzt werden und dafür entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Der Ersatz von Spielgeräten an den öffentlichen Spielplätzen erfolgt nachfolgend entsprechend der Mittelverfügbarkeit. Hierbei soll eine Priorisierung in Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Mölln vorgenommen werden.

Die Stadt Mölln beschäftigt seit Kurzem zwei neue Fachhandwerker, die bis Ende April 2021 ihre spielplatzspezifischen Zusatzausbildungen und Prüfungen absolviert haben und dann in der Lage sind, die Unterhaltungsarbeiten auf den städtischen Spielplätzen fachgerecht auszuführen sowie die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen der Geräte zu leisten.