Am 28. Mai 2021 ist Tag der Nachbarn
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 26. Mai 2021 12:36

Nachbarschaftshilfe: Freiwillige Hilfe von nebenan
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Mölln (LOZ). Zum vierten Mal ruft die nebenan.de Stiftung zum bundesweiten „Tag der Nachbarn“ auf. Aufgrund der aktuellen Situation etwas anders als bisher, doch nicht weniger schön: Gemeinsam mit den Nachbarn eine Freude machen, sich füreinander einsetzen, die Nachbarschaften verschönern und in kleinen Runden an der frischen Frühlingsluft unbeschwert zusammenkommen, soweit es die Situation Ende Mai erlaubt. Menschen, die helfen können, wohnen oft gleich nebenan. Auf der Webseite www.tagdernachbarn.de findet man einige Aktions-Ideen dafür.
Gerade die letzten Monate haben gezeigt, dass es sehr wichtig ist, zusammenzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen. Nachbarschaft ist mehr als nur Tür-an-Tür wohnen. Und was gibt es Schöneres, als jemandem eine Freude zu machen? Wer besorgt meine notwendigen Einkäufe oder Medikamente? Was mache ich gegen die Einsamkeit? Die Corona-Pandemie stellt einerseits viele ältere oder vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen. Andererseits gibt es zahlreiche Menschen, die Nachbarn oder Fremden helfen möchten. So gibt es verschiedene Vereine, Quartiersprojekte oder digitale Portale, bei denen die Nachbarschaftshilfe koordiniert wird.
Gerade im Alter möglichst lange in seinem vertrauten Wohnquartier verbleiben zu wollen, ist der Wunsch vieler Senioren. Dabei reicht es nicht immer aus, eine altersgerechte Wohnung zu haben. Ganz wichtig ist auch auf andere Menschen zählen zu können. Und die sind manchmal nur durch einen Gartenzaun oder einen Treppenabsatz von einem getrennt.
Informelle Hilfe von Nachbarn, Freunden und Bekannten unterstützt und entlastet auch Pflegebedürftige und Angehörige in ihrem Alltag.
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg engagiert sich bereits seit einigen Jahren für Nachbarschaftshilfe und unterstützt durch Information, Beratung, Begleitung und Vermittlung von Nachbarschaftshelfern und stärkt durch sozialraumbezogene Netzwerkarbeit lokale Sorgestrukturen und individuelle Hilfsnetzwerke.
Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für Menschen mit einem Pflegegrad sind die Regelungen der Landesverordnung maßgeblich, die eine Schulung der Nachbarschaftshelfer von 20 Stunden als Voraussetzung vorsieht. Nach § 45b SGB XI können alle Pflegebedürftigen (d.h. ab dem Pflegegrad 1), die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden und ambulante Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro in Anspruch nehmen und damit den nach Landesrecht anerkannten Nachbarschaftshelfer entschädigen. Nachbarschaftshilfe umfasst Tätigkeiten, die mit der Strukturierung, Aktivierung, Stärkung, Versorgung und Begleitung von Menschen mit einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf zusammenhängen.
Wer sich sich engagieren möchte, Fragen zur Nachbarschaftshilfe hat oder erfahren möchte, wo es Schulungsangebote gibt, bekommt Antworten beim Pflegestützpunkt unter Telefon 04542 / 82 65 49 oder unter www.pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de/.