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Neue EU-Datenschutzregelungen: Vereine müssen handeln

Lesezeit: 1 Minute

(LOZ). Zum 25. Mai 2018 muss die europäische Regelungen zum Datenschutz (EU-Datenschutzgrundverordnung, DSGVO) umgesetzt sein. Diese Regelungen und auch die ergänzenden Gesetze in Deutschland machen es für alle Vereine und Verbände erforderlich sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Dazu bietet der Kreissportverband Herzogtum Lauenburg eine Informationsveranstaltung an und lädt am Montag, 4. Juni 2018, um 19 Uhr nach Breitenfelde bei Gothmann’s Hotel ein.

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„Wir freuen uns sehr, dass Herr Dr. Michael Foth, der Datenschutzbeauftragte des Landessportverbandes, persönlich für uns als Referent zur Verfügung steht. Er ist derzeit der beste Referent aus Norddeutschland und hat ebenfalls die Informationsveranstaltung beim LSV durchgeführt“, so der Kreissportverband. Er wird über die neuen Regelungen informieren und steht für Fragen zur Verfügung.

Auch wenn die Veranstaltung erst am 4. Juni ist, sollte Vereine und Verbände beachten, dass die Übergangsfrist der EU zur Datenschutzverordnung am 25. Mai endet und damit die Pflicht besteht, spätestens zu diesem Zeitpunkt die Vorgaben zu erfüllen.

Um Anmeldung wird gebeten. Interessierte wenden sich an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes unter Telefon 04541 / 51 12, per Email: info@ksv-lbg.de oder für weitere Informationen auf der Internetseite: www.ksv-lbg.de.