Wer darf eigentlich auf einem Behindertenparkplatz parken?
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 02. August 2018 17:07

Der Behindertenbeauftragte des Amtes Büchen informiert
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Büchen (LOZ). „Darf ich auf einen Behindertenparkplatz parken, ist eine Frage die mir häufig gestellt wird“, erzählt Wolfgang Kroh, der Behindertenbeauftragte des Amtes Büchen. „Nach dem Schwerbehindertenrecht haben Menschen mit einer Behinderung, je nach Grad der Behinderung und je nachdem welche Merkzeichen man im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, die Möglichkeit bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen“, so Kroh weiter.
Menschen mit einer Behinderung die die Merkzeichen aG oder Bl in ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt bekommen haben, können einen blau/ weißen Parkausweis (nach § 64 Abs. 1 StVO) beim Amt Büchen beantragen und dürfen dann die Schwerbehindertenparkplätze nutzen. „Alle anderen Menschen nicht“, erklärt Wolfgang Kroh.
Nur den Schwerbehindertenausweis hinter der Windschutzscheibe des Autos zu legen reicht nicht aus und man muss, bei Nutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes, mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen, so der Behindertenbeauftragte Wolfgang Kroh weiter.
Menschen mit einer Behinderung mit dem Merkzeichen G und weiteren vorliegenden Voraussetzungen haben die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu beantragen. Ebenfalls beim Amt Büchen können die Menschen mit Behinderung die, die Voraussetzungen erfüllen, den bundesweit gültigen orangen Parkausweis oder den in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gültigen gelben Parkausweis beantragen. Dieser berechtigt zwar nicht zum Parken auf einen Schwerbehindertenparkplatz, es besteht jedoch weitere Parkerleichterungen wie das Parken bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot, das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung und weitere Parkerleichterungen.
Informationen zu diesem oder anderen Themen können interessierte Menschen beim Behindertenbeauftragten des Amtes Büchen, Wolfgang Kroh, telefonisch unter 04155 / 12 95 99 oder per Mail unter: behindertenbeauftragter.amt-buechen@kielnet.net erhalten. Oder im Internet unter www.amt-buechen.eu/behindertenbeauftragter