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Nahrungsergänzungen gegen Gelenkbeschwerden: von wirkungslos bis riskant

Lesezeit: 2 Minuten

(LOZ). Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder die Knorpelmasse schützen – so verspricht es die Werbung. Die Verbraucherzentralen haben 25 Nahrungsergänzungsmittel auf Dosierung, Zusammensetzung und Werbeversprechen geprüft. Das Ergebnis: Der Nutzen bei Gelenkerkrankungen oder -beschwerden ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert und können in manchen Fällen zum Risiko für die Gesundheit werden.

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Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung dürfen die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit Gesundheitsversprechen bewerben. Das schreibt die EU vor, weil die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Doch nicht alle Anbieter halten sich an dieses Verbot. „Besonders Produkte aus dem Internet versprechen oft mehr gesundheitlichen Nutzen, als belegt und erlaubt ist", erklärt Gudrun Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Falsche Werbeaussagen und Risiko von Nebenwirkungen

Die Verbraucherzentralen fanden bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte gesundheitsbezogene Werbung, die nicht zugelassen ist. Auch bei Gelenkmitteln aus dem Supermarkt oder aus der Apotheke ist die aufgedruckte Werbung nach Auffassung der Verbraucherzentralen oft fragwürdig. Ein weiterer Kritikpunkt sind die Nebenwirkungen von Gelenkmitteln. Diese betreffen vor allem Menschen, die an Diabetes leiden, Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Krebstier- oder Fischei-weiß reagieren.

Verbraucherzentralen fordern mehr Kontrolle

Um mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, fordern die Verbraucherzentralen strengere gesetzliche Regelungen und Kontrollen für Gelenkmittel. Die Forderungen im Einzelnen:

- Alle in Deutschland angebotenen Nahrungsergänzungsmittel müssen vor der Markteinführung behördlich auf Sicherheit und Richtigkeit der Werbeaussagen geprüft werden.

- Die Überwachungsbehörden sind gefordert, gemäß der Health-Claims-Verordnung unzulässige Gesundheitsversprechen in größerem Umfang zu ahnden.

- Hinweise zu Risiken und unerwünschten Wirkungen müssten gesetzlich vorgeschrieben werden.

- Der Gesetzgeber sollte Höchstmengen für Glucosamin und Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen und die zuständigen Überwachungsbehörden müssten Verstöße ahnden.

- Verbraucher müssen besser über mögliche Risiken und wirksame Alternativen wie das Vermeiden von Übergewicht und regelmäßige Bewegung aufgeklärt werden.

Mehr Informationen unter www.klartext-nahrungsergaenzung.de/nahrungsergaenzungen-gelenkbe-schwerden