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Extrakosten nach dem Arztbesuch

Lesezeit: 2 Minuten

(LOZ). Einige Verbraucher wundern sich, wenn sie nach einer Behandlung beim Arzt oder in der Klinik eine Rechnung bekommen. Dahinter stecken Privatleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die Patienten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wer vor der Behandlung nicht über die Kosten informiert wurde, kann der Rechnung widersprechen.

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Bei der Verbraucherzentrale beschweren sich derzeit Patienten, weil sie überraschend Arztrechnungen über individuelle Gesundheitsleistungen erhalten haben. Das Patientenrechtegesetz schreibt vor, dass Ärzte ihre Patienten vorab über die Behandlung und daraus entstehende Kosten informieren müssen. „Wenn der Behandelnde weiß, dass die Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig übernehmen wird, muss er seinen Patienten darauf hinweisen“, erläutert Joanna Batista, Expertin für Patientenrecht bei der Verbraucherzentrale. Doch nicht immer halten sich Ärzte daran, wie das Beispiel eines Verbrauchers aus Eckernförde zeigt.

300 Euro auf eigene Kosten – ohne Information und Auftrag

Der Betroffene wurde wegen einer Wunde am Fuß in einer Klinik behandelt und erhielt in der Klinik individuell angepasste Spezialschuhe. Vier Wochen nach der Behandlung bekam er eine Rechnung über 300 Euro für die Schuhe. Der Verbraucher hatte weder eine Information über die Kosten erhalten, noch einen Auftrag erteilt oder den Erhalt der Schuhe bestätigt.

Unberechtigten Forderungen kann man widersprechen

„In einem solchen Fall können Betroffene einer unberechtigten Forderung widersprechen und Auskunft darüber verlangen, wie sie entstanden ist“, sagt die Expertin. Die Verbraucherzentrale bietet persönliche Beratung bei unberechtigten Rechnungen von Ärzten oder Kliniken an.