Professionelle Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 31. Januar 2018 14:26
Fachkundige Beratung im AOK-Kompetenzcenter Medizin
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Ratzeburg (LOZ). Führt eine Operation oder eine medizinische Behandlung möglicherweise zu einem Schaden, ist guter Rat erforderlich. Hilfe für die Betroffenen in dieser schwierigen Situation bieten die gesetzlichen Krankenkassen mit konkreten Angeboten. „Der Patient darf in dieser Situation nicht allein gelassen werden. Daher unterstützen wir unsere Versicherten mit einer fachkundigen Beratung durch Experten in unserem AOK-Kompetenzcenter Medizin. Damit stärken wir die Rechte der Patienten und profilieren uns als Anwalt unserer Versicherten“, erklärte AOK-Regionaldirektor Gunar Schlage.
Vor allem in den operativen Fachrichtungen wie Chirurgie, Orthopädie oder Gynäkologie wird häufig der Vorwurf eines Behandlungsfehlers erhoben. „Hier sind mögliche Fehler für die Versicherten eher ersichtlich, zum Beispiel bei Lähmungen oder Verbrennungen nach Operationen“, so Schlage.
In rund 80 Prozent der Fälle wird kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um unberechtigte Vorwürfe der Patienten. Hier unterstützt die AOK die Ärzte und sonstigen Behandler bei der Aufklärung der Patienten. In den verbleibenden 20 Prozent ergeben sich allerdings weitere Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler. Wenn sich ein vermuteter Behandlungsfehler bestätigt, wird er auch weiterverfolgt. In diesen Fällen koordinieren das AOK-Expertenteam aus Medizinern und Juristen im Kompetenzcenter Medizin zum Beispiel externe Gutachten und bewerten diese, fertigen selbst welche an und stellen diese den Versicherten kostenlos zur Verfügung. Dazu geben sie dem Patienten Hinweise, welche Möglichkeiten er für das weitere Vorgehen hat.
Wenn Vergleichsverhandlungen der AOK mit den Haftpflichtversicherern scheitern, wird der Klageweg beschritten. Dabei darf die AOK nur ihre eigenen Ansprüche geltend machen. Anfallende Anwalts- oder Prozesskosten für ihre Kunden darf die AOK nicht übernehmen. „Allerdings können unsere Versicherten auf die Beweislage im Regressprozess der AOK NordWest zurückgreifen und auf diesem Wege ihr Prozesskostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Forderungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld minimieren“, so Schlage.
Informationen zum weiteren Vorgehen bei vermuteten Behandlungsfehlern gibt auch die AOK-Faktenbox zum Thema ‚Behandlungs- und Pflegefehler‘ unter aok.de/nw. Die Faktenbox stellt kompakt und übersichtlich dar, wie die AOK bei einem Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler hilft.