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Gesund im Mund: Zahnärztliche Vorsorge schützt auch den Geldbeutel

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Geesthacht (LOZ). Regelmäßige Zahnpflege ist Voraussetzung für gesunde Zähne. Neben dem täglichen Zähneputzen gehören dazu auch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Nur wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht, kann einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse erhalten, wenn Zahnersatz benötigt wird. „Bei Kronen, Brücken und Prothesen können schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen“, AOK-Niederlassungsleiter Jens Bojens. Die Untersuchungstermine werden im Bonusheft dokumentiert und sind bares Geld wert.

Regelmäßige Zahnkontrolle bedeutet: Erwachsene müssen mindestens einen Zahnarztbesuch im Jahr nachweisen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr nötig. Wurde vor Beginn der Behandlung seit fünf Jahren lückenlos die Vorsorge im Bonusheft dokumentiert, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um 20 Prozent. Wer sogar zehn Jahre vor Behandlungsbeginn regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält 30 Prozent mehr. „Vorsorge wird also belohnt: Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und ein Bonusheft führt, kann durch den höheren Zuschuss von seiner Krankenkasse Geld sparen“, rät Bojens.

Kassen zahlen Festzuschuss für Zahnersatz

Wer Zahnersatz benötigt, wendet sich zuerst an seinen behandelnden Zahnarzt. Dieser erstellt nach eingehender Untersuchung einen Heil- und Kostenplan, den der Versicherte bei seiner Gesetzlichen Krankenversicherung einreicht. Hier wird der Plan geprüft und danach der Versicherte und der behandelnde Zahnarzt darüber informiert, wie hoch der Festzuschuss ist. Anschließend kann die Behandlung beginnen. Der Zahnarzt rechnet nach der Behandlung den Festzuschuss über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der zuständigen Krankenversicherung ab. Direkt vom Zahnarzt erhält der Versicherte eine Rechnung über seinen Eigenanteil, also die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten. Eine Ausnahme von diesem Verfahren ist beispielsweise die sogenannte ‚andersartige Zahnersatzversorgung‘, wenn zum Beispiel anstelle von herausnehmbarem Zahnersatz eine festsitzende Versorgung gewählt wird: Der Versicherte erhält hierfür eine vollständige Privatrechnung durch den Zahnarzt. Diese Rechnung wird bei der Gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung des Festzuschusses eingereicht.

Um den Eigenanteil beim Zahnersatz weiter zu minimieren, empfiehlt die AOK außerdem den Abschluss des AOK-Zahnersatz-Wahltarifs. Damit erhöht sich der Zuschuss zum Zahnersatz im besten Fall auf bis zu 100 Prozent der Gesamtrechnung. Mehr Informationen gibt es in jedem AOK-Kundencenter oder im Internet unter www.aok.de/nw in der Rubrik Tarife.