Reiseimpfungen – guter Schutz, entspannter Urlaub
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- Veröffentlicht: Montag, 26. März 2018 11:05
AOK rät: Auf Impfempfehlungen im Urlaubsland achten
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Geesthacht (LOZ). Osterzeit – Reisezeit. Wer in fernen Ländern Urlaub macht, erlebt nicht nur andere Menschen, fremde Kulturen und exotische Speisen, sondern ist auch anderen, fremden Krankheitserregern ausgesetzt. Diese Infektionserreger sind überwiegend in warmen Ländern verbreitet und können schwere, manchmal lebensbedrohliche Krankheiten hervorrufen.
Damit Urlauber gut geschützt in die Ferne reisen, sollten sie rechtzeitig vor Reiseantritt die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlenen Reiseschutzimpfungen einplanen. „Besonders bei Fernreisen sollten diese Vorsorgemaßnahmen rechtzeitig eingeplant werden. Bei Last-minute-Reisen gilt: Besser spät als gar nicht“, so AOK-Niederlassungsleiter Jens Bojens.
Impfungen schützen auf Fernreisen vor gefährlichen Erkrankungen wie Hepatitis, Gelbfieber, Tollwut oder Typhus. Vor allem in Ländern mit warmem oder tropischem Klima besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit Krankheitserregern zu infizieren. Dadurch wird häufig die schönste Zeit des Jahres durch gesundheitliche Probleme getrübt oder ein unerwünschtes Reise-Souvenir mit nach Hause gebracht. Um dies zu vermeiden, sollten rechtzeitig bei der Planung die empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für das jeweilige Urlaubsland beachtet werden. Die Impfungen gehören allerdings nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden.
Die AOK NordWest beteiligt sich als Mehrleistung an den Kosten der wichtigsten Reiseimpfungen in Höhe von 80 Prozent bei Erwachsenen und 100 Prozent bei Kindern, maximal 150 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich um Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Malaria (Tabletten), Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. „Nach der Impfung brauchen unsere Versicherten die Kostenbelege für den Impfstoff und die ärztliche Leistung nur im AOK-Kundencenter zur Kostenerstattung einreichen“, erklärt Bojens.