Versicherungsschutz im Ausland: Gut versichert heißt bei Bedarf gut behandelt
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- Veröffentlicht: Montag, 18. Juni 2018 11:30
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Mölln (LOZ). Die Ferien stehen vor der Tür und damit für viele aus dem Herzogtum Lauenburg die schönste Zeit des Jahres. Um diese richtig genießen zu können, gehört etwas Planung dazu. Vor allem, wenn man ins Ausland fährt. „Reisende sollten sich vorab unbedingt über die empfohlenen Reiseschutzimpfungen und über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei ihrer Krankenkasse informieren", sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Für die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Behandlungen gilt die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC: Electronic Health Insurance Card) in allen 28 Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Ebenfalls verwendet werden kann die EHIC in Mazedonien, Montenegro und Serbien. Dort umfasst sie jedoch nicht den vollen Leistungsumfang. Bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei gehört der Auslandskrankenschein mit ins Gepäck. Diesen bekommen Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Auch für diese Staaten gilt ein anderer Leistungsumfang als in den EU-Staaten oder Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
Die gesetzlichen Krankenkassen können sich an den meisten Kosten beteiligen, wenn der behandelnde Arzt im Ausland eine gesetzliche Zulassung hat. In Privatpraxen und -kliniken dagegen ist die Eigenbeteiligung sehr hoch. In einigen Staaten müssen Versicherte beim Arzt oder in der Apotheke in Vorleistung treten. In diesen Fällen sollten sie alle Rechnungen aufbewahren und diese dann nach ihrer Reise der Krankenkasse zur Rückerstattung vorlegen. "Allerdings dürfen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich erstatten, was auch den Bürgern im jeweiligen Urlaubsland bei der medizinischen Versorgung zusteht. Deshalb kann es passieren, dass Urlauber einen Teil der vorausgezahlten Behandlungskosten selbst tragen müssen", so Wunsch.
Es wird daher empfohlen, auch innerhalb Europas eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Das gilt besonders für Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat und deshalb keine gesetzliche Absicherung besteht. Diese bezahlt neben den Behandlungskosten auch den medizinisch notwendigen Rücktransport, für den gesetzliche Krankenkassen keine Kosten übernehmen dürfen. Für Reisen außerhalb Europas ist die Zusatzversicherung ein Muss. Diese Zusatzversicherung gibt es inzwischen auch bei vielen gesetzlichen Krankenkassen. Die AOK NordWest zum Beispiel bietet ihren Kunden zu besonderen Konditionen einen umfassenden Auslandsreise-Wahltarif mit weltweitem Versicherungsschutz für bis zu sechs Wochen pro Reise. Damit sind die nachgewiesenen Behandlungskosten und auch die Kosten für einen notwendigen Rücktransport abgesichert.
Impfschutz überprüfen
Wer in fernen Ländern Urlaub macht, sollte sich über die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlenen Reiseschutzimpfungen informieren. Die Impfungen schützen vor gefährlichen Erkrankungen wie Hepatitis, Gelbfieber, Malaria oder Typhus. Allerdings gehören diese Reiseschutzimpfungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden. Anders ist das bei Versicherten der AOK NordWest: „Für unsere Versicherten beteiligen wir uns an den Kosten der wichtigsten Reiseimpfungen in Höhe von 80 Prozent bei Erwachsenen und 100 Prozent bei Kindern, maximal 150 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich um Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus sowie um die Prophylaxe oder Notfallmedikation in Tablettenform gegen Malaria“, so Wunsch.