Online-Patientenverfügungen im Test: Angebote überzeugen nicht
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- Veröffentlicht: Dienstag, 19. Juni 2018 21:13

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(LOZ). Schnell und professionell eine persönliche Patientenverfügung online erstellen – das soll mit kostenpflichtigen Angeboten im Internet möglich sein. Die Leistungen reichen von der einfachen Datei zum Herunterladen bis hin zum Kontakt mit Fachleuten. Dafür verlangen die Anbieter zwischen 10 und 140 Euro. Die Verbraucherzentralen haben den Service getestet und festgestellt: Teurer bedeutet nicht unbedingt besser.
Mit einer Patientenverfügung kann jeder seinen Willen im Hinblick auf mögliche medizinische Behandlungen in der Zukunft festlegen. Der Patient macht dabei vorsorglich Angaben, wie er in bestimmten Fällen behandelt werden will. Dabei geht es oft um emotional belastende Fragen – etwa, wo und wie ein Mensch die letzte Phase seines Lebens verbringen will. Online-Angebote können hilfreich sein, wenn es darum geht, die eigenen Wünsche rechtswirksam festzulegen.
Textpassagen identisch mit kostenlosen Vordrucken
„Die Formulierungen in einer Online-Patientenverfügung sind aber nicht unbedingt besser als die Vordrucke, die man auf den Internetseiten der zuständigen Behörden herunterladen oder im Buchhandel kaufen kann“, so Joanna Batista, Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In einer bundesweiten Untersuchung haben die Verbraucherzentralen elf kostenpflichtige Online-Angebote getestet. Das Ergebnis: Die meisten dieser Patientenverfügungen enthalten genau die Textpassagen, die das Bundesjustizministerium kostenlos anbietet. Bei der Formulierung kommt es auf Genauigkeit an, damit die Verfügung rechtswirksam ist. Praktische Tipps und Informationen dazu bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf ihrem Online-Portal. „Für ältere Menschen ist es oft schwierig, eine Patientenverfügung im Internet zu bearbeiten. Ich halte die persönliche Beratung bei einer erfahrenen Fachkraft für den besseren Weg“, sagt die Juristin.
Überflüssige Ergänzungen und angstmachende Werbung
Kritisch bewerten die Verbraucherzentralen Angebote, die eine Optimierung erprobter Muster für die Patientenverfügung versprechen. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn dies als Unsicherheit des Verfassers verstanden wird. Zudem kritisieren die Verbraucherzentralen Stil und Inhalt von Werbetexten zu den Online-Angeboten. Viele schüren die Angst der Verbraucher, der Medizin hilflos ausgesetzt zu sein. „Wer eine Patientenverfügung erstellen will, braucht einen kühlen Kopf“, sagt Joanna Batista. „Nur so können andere diese Festlegung des eigenen Willens später richtig nachvollziehen.“
Ausführliche Hintergründe zum Thema finden Interessierte im Ratgeberheft Patientenverfügung der Verbraucherzentralen oder, kurz zusammengefasst, auf www.verbraucherzentrale.sh.
Die Verbraucherinformation wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erarbeitet, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Persönliche Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein an.