Alle zehn Jahre auffrischen: Gartenarbeit nur mit Impfschutz gegen Tetanus
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- Veröffentlicht: Montag, 25. Juni 2018 10:50

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Mölln (LOZ). Wer viel Zeit mit Gartenarbeit verbringt, sollte unbedingt seinen Impfschutz überprüfen. Denn nur wenn die letzte Tetanusimpfung vor maximal zehn Jahren erfolgt ist, besteht noch ausreichender Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf). Während die Impfquote für Tetanus bei Kindern laut Experten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in der Regel über 95 Prozent liegt, sinkt sie bei den Erwachsenen mit zunehmendem Alter. Schon kleinste Kratzer reichen für die Krankheitserreger aus, um über diese Eintrittspforte in den Körper des Menschen zu gelangen. „Deshalb sollte ein ausreichender Impfschutz regelmäßig vom behandelnden Arzt überprüft werden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Stiche, Schrammen oder kleinste Kratzer lassen sich bei der Gartenarbeit gar nicht vermeiden. Oft bemerkt man diese erst gar nicht. Für die Krankheitserreger des Wundstarrkrampfes, die sehr lange im Erdreich oder im Kot von Tieren überleben können, sind solche kleinen Wunden allerdings ideal, um sich zu vermehren. Deren Gifte lösen die eigentliche Krankheit aus, die in einem Zeitraum von drei Tagen bis drei Wochen ausbrechen kann. Charakteristisch sind starkes Kribbeln und Taubheitsgefühl im Bereich der Wunde, Unruhe und Kopfschmerzen. Dazu kommen Schmerzen und starke Krämpfe bestimmter Muskelgruppen. Neben einem ausreichenden Impfschutz ist eine sofortige Wundbehandlung, besonders bei größeren oder verschmutzten Wunden entscheidend.
Meistens sind Erwachsene über 45 Jahren betroffen. Gerade deshalb sind die Auffrischimpfungen gegen Tetanus im höheren Lebensalter wichtig. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfschutz gegen Tetanus alle zehn Jahre aufzufrischen – nach Verletzungen auch mal früher. Gut zu wissen: Auch eine durchgemachte Tetanuserkrankung schützt nicht dauerhaft vor Ansteckung.