Online-Petition gestartet: Eigenanteil in der Pflege begrenzen
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 20. Februar 2019 15:39

AWO Schleswig-Holstein unterstützt Petition des AWO Bundesverbandes: „Begrenzung der Kosten auch in der ambulanten und häuslichen Pflege notwendig“
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Kiel (LOZ). Seit einigen Tagen wird in mehreren Medien über steigende Pflegekosten in manchen Einrichtungen in Schleswig-Holstein berichtet und diskutiert.
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat jetzt zu diesem Thema eine Online-Petition gestartet, um den Eigenanteil in der stationären Pflege zu begrenzen. Die AWO Schleswig-Holstein unterstützt diese Forderung und sieht auch Handlungsbedarf in der ambulanten und häuslichen Pflege. „Die Pflegeversicherung muss das finanzielle Risiko für Pflegebedürftige verlässlich absichern. Der Eigenanteil muss in der Höhe begrenzt werden. Zudem muss er über die gesamte Dauer der stationären Pflege verlässlich planbar sein. Die gleiche Sicherheit muss es auch bei der Pflege im ambulanten und häuslichen Bereich geben“, sagt AWO Landesgeschäftsführer Michael Selck.
Die 1995 eingeführte Pflegeversicherung hat die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben. Diese sind also gedeckelt. Etwaige Kostensteigerungen tragen häufig pflegebedürftige Menschen allein. „Das bringt Pflegebedürftige nicht mehr nur an den Rand ihrer finanziellen Existenz, sondern konfrontiert sie auch mit enormen Unsicherheiten, was mögliche Kosten in der Zukunft betrifft. Das löst erhebliche Ängste und Sorgen bei den Betroffenen aus“, sagt Uwe Braun, Leiter der AWO Pflege.
„Das kann politisch nicht gewollt sein“
Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten, die ein Versicherter in der stationären Pflege selbst übernehmen musste, bei monatlich durchschnittlich 1.750 Euro. Die Folge ist, dass die Eigenanteile von einem durchschnittlichen Rentenbezieher aus eigenem Einkommen nicht mehr aufgebracht werden können. Das führt dazu, dass sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. „Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen nicht gerecht und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Darüber hinaus werden durch die Übernahme der Kosten aus der Sozialhilfe die kommunalen Haushalte weiter belastet. Alles drei kann politisch nicht gewollt sein“, sagt Michael Selck.
Die AWO fordert eine bundeseinheitliche Definition der Kosten, die in der Pflege entstehen. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen und dürfen kein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. „Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, sagt Michael Selck.
Ziel der Online-Petition ist es, für die versicherten Leistungsbezieher der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Steigende Kosten in der Pflege müssen dann aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden.
Der Link zur Online-Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_31/Petition_90744.nc.html