Fehler
  • Das Template für diese Ansicht ist nicht verfügbar! Bitte einen Administrator kontaktieren.

Scheer: SPD setzt deutliche Verbesserungen für gesetzlich Versicherte durch

Lesezeit: 3 Minuten

Berlin (LOZ). Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sind oftmals benachteiligt, wenn es um Arzttermine geht. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundestag heute das ‚Terminservice- und Versorgungsgesetz‘ (TSVG) verabschiedet.

Hierzu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:

„Mit einer vereinfachten Terminvergabe und ausgeweiteten Sprechzeiten bewirkt das TSVG deutliche Verbesserungen für gesetzlich Versicherte und wirkt damit der Kluft zwischen privat und gesetzlich Versicherten entgehen. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen das ‚Mindestsprechstundenangebot’ für gesetzlich Versicherte von 20 auf 25 Stunden erhöhen und Fachärztinnen und Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung wöchentlich künftig fünf offene Sprechstunden anbieten“, erläutert Scheer. Fachärztinnen und Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung sind beispielsweise konservativ tätige Augenärztinnen und Augenärzte, Frauenärztinnen und Frauenärzte oder und HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte.

Das TSVG sieht unter anderem einen Ausbau der seit 2016 bestehenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vor. „Bislang wurden hierüber lediglich Termine für Fachärzte und Psychotherapeuten vergeben, künftig auch für die ambulante Versorgung und Notfälle – rund um die Uhr über die Rufnummer 116 117. Zudem kann Unterstützung bei der Haus- oder Kinderarztsuche in Anspruch genommen werden. Die Terminservicestellen werden auch online über eine App erreichbar sein“, erläutert Scheer.

Zudem wird mit dem TSVG die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessert. Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen erhalten zukünftig Zuschüsse.

Im Vergleich zum Gesetzesentwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion entscheidende Verbesserungen durchsetzen können, etwa hinsichtlich der sogenannten ‚Blankoverordnung‘. So können Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten selbständig die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer vornehmen – nach Indikationsstellung und Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Zudem wird die Bezahlung der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten angehoben.

Scheer: „Eine weitere Verbesserung ist die Beendigung der Hilfsmittelausschreibungen durch die Krankenkassen. Wenn die Verträge auf Grundlage von Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelerbringern geschlossen werden, kommt dies der Qualität und damit den Patientinnen und Patienten zugute.“

Versicherte, die sich in Hausarztverträge einschreiben, erhalten künftig eine Prämie von ihrer Krankenkasse. Dies konnte auf Drängend der SPD durchgesetzt werden und macht nicht nur die hausärztliche Versorgung attraktiver, sondern kommt den Versicherten direkt zugute. Der Bonus kann auch durch das Erlassen von Zuzahlungen erfolgen.

Weiter konnte die SPD-Bundestagsfraktion erreichen, dass die Festzuschüsse für Zahnersatz bereits drei Monate früher als im Gesetzentwurf geplant, zum 1. Oktober 2020, in Kraft treten. Scheer: „Erst jüngst, auf dem Kreisparteitag vom 15. Februar in Mölln hatte sich der SPD-Kreisverband Herzogtum Lauenburg für die Kostenübernahme des Zahnersatzes ausgesprochen. Insofern freut es mich besonders, wenn dank der SPD auch an dieser Stelle für die Menschen unmittelbare und spürbare Entlastungen erreicht wurden.“

Weitere Bestandteile des TSVG:

- Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, damit Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen können.

- Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen: Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko haben zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP).

- Patientinnen und Patienten, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie ein Fertilitätsverlust droht, können auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.

- Im Rahmen des Entlassmanagements müssen Krankenhäuser Versicherte zukünftig bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.