Gesundheitsministerium informiert zu Coronavirus
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- Veröffentlicht: Montag, 09. März 2020 11:56
Empfehlung für Reiserückkehrer und Empfehlung, auf Besuche in Kliniken und Altenheimen zu verzichten
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Kiel (LOZ). Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein informiert wiederkehrend zum Coronavirus. Mit Stand 8. März, 14 Uhr, sind dem Ministerium bislang 9 bestätigte Covid-19 Fälle in Schleswig-Holstein gemeldet worden (Kreis Segeberg, Lübeck, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Stormarn, Kreis Pinneberg, Kreis Dithmarschen).
Nach der Abstimmung des internen Führungsstabes betont Gesundheitsminister Heiner Garg: „Aufgrund sehr dynamischen Geschehens in Europa stellen sich die Beteiligten im Land weiter auf eine Häufung der Erkrankungsfälle ein. Die eingeleiteten Maßnahmen sind dabei lageabhängig und können rasch angepasst werden. Bei der Entscheidung über behördliche Anordnungen ist sowohl die Wirksamkeit als auch die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Auch jeder einzelne Mensch kann eigenverantwortlich dazu beitragen, eine Ausbreitung der Erkrankung zu verlangsamen. Das muss unser gemeinsames Ziel sein. Daher bitte ich darum, die aktuellen Empfehlungen zu berücksichtigen.“ Zu den jetzigen Empfehlungen gehören neben den bekannten Hygiene-Maßnahmen:
Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten (laut RKI) einschließlich Südtirol sollten wenn möglich zu Hause bleiben und sich bei Anzeichen von Erkältungssymptomen telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist. Dies gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder als auch Arbeitnehmern. Schleswig-Holstein bewertet die Lage diesbezüglich in Abstimmung mit Hamburg, wo derzeit Ferien sind, täglich neu und wird informieren, falls dazu weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden.
Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können. Dies kann derzeit ein sinnvolles Instrument für Reiserückkehrer sein, um das Risiko einer mögliche Krankheits-Übertragung zu verringern. Arbeitgebern wird empfohlen, solche Möglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.
Auf Besuche von Angehörigen in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen sollte derzeit möglichst verzichtet werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Einschränkung trägt auch dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, nämlich in der medizinischen Versorgung.
Das Risiko einer Infektion kann grundsätzlich auch durch Kontaktreduzierung verringert werden. In dem Zusammenhang wird an die Handlungs-Empfehlungen des RKI für Veranstaltungen erinnert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.html
Hintergrund: Basierend auf den Erfahrungen der Influenzapandemie werden im Nationalen Pandemieplan nachfolgende Ziele von Maßnahmenphasen festgelegt. Diese gehen in der Praxis ineinander über, es gibt also nicht den einen Zeitpunkt, in dem alle Maßnahmen von Phase 1 auf 2 gleichzeitig umgestellt werden. Dabei spielt die regionale Verbreitung ebenso eine Rolle wie die Auslastung der Versorgungssysteme.
1. Frühe Erkennung und Eindämmung/Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik ("detection & containment") – in dieser Phase befinden wir uns derzeit in Schleswig-Holstein. Maßnahmen sind beispielsweise Kontaktermittlung von positiv getesteten und Anordnung von Quarantäne. Dazu kann auch die Absage von Veranstaltungen gehören - das Robert-Koch-Institut hatte dazu Handlungsempfehlungen für Veranstalter veröffentlicht. Auch können Gesundheitsbehörden vor Ort dazu Entscheidungen treffen, wenn sie dies für sinnvoll halten, beispielsweise abhängig von der Teilnehmergruppe, z.B. ob diese aus Risikogebieten kommen. Empfehlungen finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus
2. Schutz besonders gefährdeter Gruppen ("protection") – in einer nächsten Phase bei einem fortlaufenden Infektionsgeschehen wird fokussiert auf den besonderen Schutz von Menschen mit einem höheren Risiko für schwere Erkrankungsverläufe wie ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen. Beispielsweise durch vorsorgliche kontaktreduzierende Maßnahmen und besondere Informationen zu Hygiene-Maßnahmen. Das Land hat z.B. Beteiligte aus dem Altenpflegebereich entsprechend informiert und Hygiene-Hinweise gegeben. https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus
3. Folgenminderung ("mitigation“) – dabei geht es insbesondere um die Behandlung Erkrankter und eine sinnvolle Auslastung des Versorgungssystems. Derzeit werden leichte Verläufe der Erkrankung beobachtet, die auch zu Hause kuriert werden können. Mit einer steigenden Anzahl an Erkrankten ist auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungsverläufe zu rechnen. Die medizinischen Versorgungsstrukturen bereiten sich auf diese vor, indem sie sich z.B. auf die Verschiebung geplanter Krankenhausbehandlungen einrichten falls erforderlich.
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 / 346 465 100. Ergänzend auf Landesebene Bürgertelefon unter 0431 / 79 70 00 01 (werktags von 8:00 – 18:00 Uhr). Informationen für die Fachöffentlichkeit inkl. Risikogebiete: www.rki.de/ncov und für Bürgerinnen und Bürger: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html und https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus