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Blutspende nur nach einem Jahr Enthaltsamkeit

Antidiskriminierungsstelle: Aufhebung des generellen Blutspendeverbots für homo- und bisexuelle Männer ist nur ein Teilerfolg

 

Lesezeit: 2 Minuten

(LOZ). Die Antidiskriminierungsstelle des Landes begrüßt grundsätzlich die neue Richtlinie der Bundesärztekammer, die homo- und bisexuelle Männer nicht mehr pauschal von der Blutspende ausschließt. „Das bedeutet zwar eine Verbesserung, allerdings hat man eine Diskriminierung durch eine andere ersetzt“, kritisierte die Leiterin der Diskriminierungsstelle Samiah El Samadoni heute in Kiel.

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„Von homo- und bisexuellen Männern wird vor der Spende eine einjährige Enthaltsamkeit gefordert, von heterosexuellen Männern jedoch nicht. Nur das Abstellen auf das individuelle Risikoverhalten aller Spender wäre ein diskriminierungsfreies Kriterium“, erklärte El Samadoni.

Zwar gilt inzwischen in vielen Ländern eine mit der aktuellen Richtlinie vergleichbare Regelung, 6 der 28 EU-Staaten haben allerdings einen diskriminierungsfreien Weg gefunden. „Bulgarien, Italien, Lettland, Polen, Portugal und Spanien machen es vor: Dort wird alleine das individuelle Sexualverhalten und das damit verbundene Risiko des Blutspenders einbezogen ­ ohne Karenzzeit“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. „Die neue Richtlinie berücksichtigt in keiner Weise Männer, die in festen Partnerschaften ­ und bald auch Ehen ­ leben oder die geschützten Sexualverkehr mit anderen Männern haben.“

Die bisherige Rechtslage sah vor, dass Männer, die mindestens einmal Geschlechtsverkehr mit einem Mann hatten, grundsätzlich nicht mehr als Blutspender in Frage kamen. Nach der neuen Richtlinie stellt der Zeitpunkt des letzten Geschlechtsverkehrs das entscheidende Kriterium dar. Ein homo- oder bisexueller Mann darf ein Jahr keinen Geschlechtsverkehr mit einem Mann haben, um als Blutspender in Betracht zu kommen. Das Gleiche gilt auch für Transgender oder heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten.