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Eier haben zu Ostern im Kreis Herzogtum Lauenburg Hochsaison

AOK-Tipp: „Unbedingt auf Kennzeichnung achten“

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Herzogtum Lauenburg (LOZ). Ob hart, mittel oder weich gekocht ist eine Frage des Geschmacks. Nur bunt müssen sie sein. Das gehört für viele Menschen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg zu Ostern dazu. Was wenige wissen: Kaum ein Lebensmittel ist so variabel in der Küche einsetzbar wie das Ei.

Es schmeckt gekocht, gebraten, als Rührei und Omelett, eingelegt, gefüllt, pochiert oder ‚verloren' – die Liste der möglichen Zubereitungen ist lang. Der Konsum steigt in der Osterzeit deutlich an. „Das Ei ist vielseitig, lecker, gesund und liefert wichtige Inhaltsstoffe. Beim Einkauf sollte aber unbedingt auf die Kennzeichnung der Eier geachtet werden. Sie liefert wichtige Hinweise zur Herkunft und Qualität der Eier“, so AOK-Spezialistin für Ernährungsberatung Anja Schönemann.

Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Jedes Ei lässt sich durch den individuellen Stempel identifizieren und von anderen Eiern unterscheiden. Dieser informiert über die tatsächliche Herkunft des Eis und setzt sich aus drei Zeichenfolgen zusammen. Beispiel: 2-DE-0134501. Die erste Ziffer verrät die Haltungsform: 0 - Ökologische Erzeugung, 1 - Freilandhaltung, 2 - Bodenhaltung, 3 - Käfighaltung. Die Buchstabenkombination zeigt das Herkunftsland zum Beispiel DE - Deutschland. Während die ersten beiden Angaben der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden. Dann folgt die individuelle Legebetriebsnummer mit Stallnummer. Anhand der ersten beiden Ziffern der Legebetriebsnummer kann auf das Bundesland geschlossen werden, zum Beispiel 01 - Schleswig-Holstein oder 05 - Nordrhein-Westfalen. Die nachfolgenden Stellen verweisen direkt auf den konkreten Legebetrieb.

Auch die Verpackung der Hühnereier ist mit bestimmten Kennzeichnungen versehen und ermöglicht eine weitere Orientierung beim Einkauf. Die Kennnummer der Packstelle informiert über den Ort, an dem die Eier verpackt wurden. Neben der Zahl der verpackten Eier, Angaben zur Güte- und Gewichtsklasse und Art der Haltung der Legehennen ist natürlich das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von entscheidender Bedeutung. Es darf mit maximal 28 Tagen nach dem Legen angegeben werden. Außerdem ist der Hinweis erforderlich: ‚Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen‘. Werden die Eier lose im Einzelhandel oder auf dem Wochenmarkt angeboten, müssen diese Informationen auf einem Schild neben der Ware angezeigt werden.

„Sollten nach dem Osterfest noch einige selbst gekochte und gefärbte Eier übrig geblieben sein, ist es ratsam, diese unbedingt im Kühlschrank zu lagern und innerhalb weniger Tage verzehren. Gekaufte buntgefärbte Ostereier halten grundsätzlich länger, da sie mit einem speziellen Schutzlack behandelt wurden“, sagt Schönemann. Dies gilt allerdings nur, wenn die Schale unverletzt ist. Weitere Informationen rund ums Ei gibt es auf der offiziellen Webseite des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. unter www.deutsche-eier.info.