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Aktionswoche zu Patientenverfügung und Vorsorge

Lesezeit:2 Minuten

(LOZ). Mit der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September machen die Verbraucherzentralen bundesweit auf ihr Informations- und Beratungsangebot zur rechtlichen Vorsorge aufmerksam. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein startet eine Reihe kostenfreier Online-Vorträge zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Nachlassregelung für Online-Konten.

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand. „Das Interesse an Vorsorge ist enorm. Viele wollen ihre Angelegenheiten selbst regeln, so lange sie es können“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). „Mit der Woche der Vorsorge wollen wir dazu alle wichtigen Informationen liefern und unsere Angebote vorstellen.“

Die VZSH startet mit der Woche der Vorsorge eine Reihe kostenfreier Online-Vorträge zu folgenden Themen:

Patientenverfügung

Ein folgenreicher Unfall oder eine Krankheit mit schwerem Verlauf kann jeden treffen. Erwachsene ab 18 Jahren können mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. So lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Notlagen oder im Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich an behandelnde Ärzte, an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur dann herangezogen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wer finanzielle und rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bekommt dafür Unterstützung. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer diese Entscheidung lieber selbst treffen will, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll. Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Damit lässt sich eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung

Wichtige Daten und Unterlagen zu Bankgeschäften und Verträgen liegen meist nicht mehr in einem Ordner im Schrank, sondern in Online-Konten. Bevollmächtigte und Erben haben meist keine Kenntnis von einzelnen Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Hinterbliebene bei Bedarf schnell handeln können.

In den Online-Vorträgen zeigen Fachleute von der Verbraucherzentrale, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Online-Vorträge der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zur Vorsorge

  • Patientenverfügung, Donnerstag, 23. September, 18.30 Uhr
  • Vorsorgevollmacht, Donnerstag, 16. September, 18.30 Uhr
  • Betreuungsverfügung, Dienstag, 19. Oktober, 19.00 Uhr und Donnerstag, 28. Oktober, 18.30 Uhr
  • Digitaler Nachlass, digitale Vorsorge, Donnerstag, 21. Oktober, 18.30 und 19.00 Uhr

    Hier geht es zur Übersicht und Anmeldung.

Bundesweit bieten die Verbraucherzentralen zur Woche der Vorsorge weitere kostenfreie Online-Vorträge an.