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Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen – immer wieder zahlen Verbraucher zu viel

Lesezeit: 3 Minuten

(LOZ). Wer ein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Diese Zahlung darf die Bank verlangen als Ausgleich für den Zinsgewinn, der ihr entgeht. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Banken die Entschädigung zu hoch ansetzen. Bei einem Immobiliendarlehen kann das mehrere tausend Euro ausmachen. Für Verbraucher kann es sich lohnen, die Vorfälligkeitsentschädigung prüfen zu lassen. Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen, erklärt den Hintergrund.

Warum lohnt es sich, eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen?

Michael Herte: In unserer Beratung erleben wir immer wieder Fälle, in denen die Bank ihre Vorfälligkeitsentschädigung viel zu hoch ansetzt. In einem aktuellen Fall hat ein Verbraucher nach unserer Prüfung rund 10.000 Euro Erstattung von seiner Bank erhalten. Der Fehler liegt meist darin, dass die aktuelle Rechtsprechung bei der Berechnung nicht beachtet wurde. In den letzten Jahren gab es einige verbraucherfreundliche Urteile. Die rechtlich geschützte Zinserwartung wird zum Beispiel durch vorher vereinbarte Sondertilgungsrechte begrenzt.[1] Eine Verlängerungsvereinbarung zum Immobilienkredit kann der Verbraucher zehn Jahre nach Abschluss kostenlos kündigen. Das gilt auch, wenn die Zinsbindung der Verlängerungsvereinbarung erst Jahre später ausläuft.[2] Wenn die Bank ihrerseits ein Darlehen vorzeitig kündigt – etwa weil der Kunde seine Raten nicht pünktlich bezahlt hat – steht ihr keine Vorfälligkeitsentschädigung zu.[3] Um eine Vorfälligkeitsentschädigung zu prüfen, sind fundierte Rechtskenntnisse auch mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung notwendig. Das bieten wir in unserer Beratung.

Warum müssen Kunden diese Entschädigung überhaupt leisten, wenn sie ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

Michael Herte: Vergibt eine Bank ein Darlehen, rechnet sie mit verlässlichen Zinserträgen über die vereinbarte Kreditlaufzeit. Diese bilden auch eine Grundlage für die Konditionen des Kredits. Die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist streng genommen ein Vertragsbruch, wird aber in einigen Lebenslagen vom Gesetz zugelassen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Bank einen Schadenersatz erhält.

Wie berechnen Banken diese Entschädigung?

Michael Herte: Basis für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht der tatsächlich entstandene Schaden. Banken nutzen hier zum Beispiel Rechenmodelle, die auf angenommen Zinseinnahmen beruhen. Das erlaubt die Rechtsprechung, damit Banken ihre internen Kalkulationen nicht offenlegen müssen und ihr Geschäftsgeheimnis wahren können. Die Bank muss also nicht nachweisen, wie hoch der Schaden wegen der vorzeitigen Rückzahlung ausfällt.

Wie können Verbraucher die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

Michael Herte: Das geht nur beim Abschluss des Vertrages über einen Immobilienkredit. Wer absehen kann, dass er das Darlehen möglicherweise in den kommenden zehn Jahren zurückzahlen kann, sollte das bei der Zinsvereinbarung einplanen. Das gilt auch, wenn man von einem Verkauf der Immobilie innerhalb von zehn Jahren ausgeht. In solchen Fällen ist es günstiger, den Zins für einen kürzeren Zeitraum festzulegen. Für Zeiträume unter fünf Jahren kann eine variable Verzinsung sinnvoll sein. Ab dem zehnten Jahr kann jedes Immobiliendarlehen innerhalb von sechs Monaten gekündigt werden, auch wenn ein fester Zinssatz für eine längere Laufzeit vereinbart wurde.

[1] Urteil des Bundesgerichtshofs  vom 19.01.2016 – XI ZR 103/15
[2] Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24.04.2017 - 19 U 4269/16
[3] Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2016 – XI ZR 103/15