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Anteil von Vätern mit Elterngeldbezug steigt im Kreis Herzogtum Lauenburg

Lesezeit: 3 Minuten

(LOZ). Im Jahr 2017 haben 3.989 Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg Elterngeld bezogen: 3.134 Mütter und 855 Väter. Der Anteil der Männer lag damit bei 21,4 Prozent. 2016 lag er bei 19,7 Prozent: 754 Väter von insgesamt 3.837 Elterngeldbeziehenden. Das teilt die Krankenkasse IKK classic mit, die sich dabei auf Zahlen vom Statistischen Bundesamt bezieht.

„Der Anteil der Väter im Kreis Herzogtum Lauenburg am Elterngeldbezug ist gestiegen und liegt über dem Landesdurchschnitt“, sagt Volker Hotes, Regionalgeschäftsführer bei der IKK classic. „In Schleswig-Holstein haben im Jahr 2017 insgesamt 11.271 Väter und 43.296 Mütter Elterngeld bezogen, Männer hatten also einen Anteil von 20,7 Prozent.“ Den höchsten Väteranteil beim Elterngeldbezug in Schleswig-Holstein verzeichnete 2017 mit 24,7 Prozent der Kreis Stormarn, den niedrigsten mit 14,0 Prozent die Stadt Neumünster. Die meisten Väter haben für einen Zeitraum von zwei Monaten Elterngeld bezogen (2017: 67,7 Prozent aller Väter mit Elterngeldbezug in Schleswig-Holstein).

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für junge Familien. Es schafft einen finanziellen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Die Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten, die auch untereinander kombiniert werden können: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Wenn beide Elternteile diese Leistung beantragen und einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar bis zu 14 Monate. Der Zeitraum kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Sie können gleichzeitig oder abwechselnd Elterngeld beziehen. Allerdings muss jeder von ihnen mindestens zwei und maximal 12 Monate beantragen. Jeder Monat, in dem beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, wird mit zwei Monaten Bezugsdauer angerechnet. Das ElterngeldPlus verdoppelt den Leistungszeitraum, halbiert aber die monatliche Bezugshöhe. Für Eltern, die während des Bezuges Teilzeit arbeiten gelten besondere Regelungen. Mit dem Partnerschaftsbonus können unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere ElterngeldPlus-Monate genutzt werden.

Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Die Leistung muss schriftlich beantragt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Website www.familienportal.de mit allen wichtigen Informationen und Antragsformularen, die teilweise digital gestellt werden können, eingerichtet. Dort werden auch die zuständigen Elterngeldstellen vor Ort angezeigt.

Mitgliedschaft bei der Krankenkasse besteht fort

Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem das ausgefüllte Formular bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. „Bei der gesetzlichen Krankversicherung besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, sagt Volker Hotes. Die IKK classic rät Versicherten, sich vor Beantragung des Elterngeldes bei ihrer Krankenkasse beraten zu lassen.