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Schifffahrt: keine EEG-Befreiung des Landstroms zulasten der Verbraucher

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(LOZ). Die Belastung mit Stickoxiden hat die Nutzung von Landstrom in der Schifffahrt in den Blickpunkt gerückt. Um den Preis von Landstrom für Kreuzfahrer, Fähren und andere Schiffe zu ermäßigen, wird eine Befreiung von der EEG-Umlage diskutiert. Diese würde auf Kosten der Stromkunden gehen. Die Verbraucherzentrale fordert, dass Verbraucher infolge der Befreiung zusätzlicher Branchen von der EEG-Um-lage nicht zusätzlich belastet werden.

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Schon heute finanzieren die privaten Haushalte mit ihren Stromkosten in erheblichem Umfang den Strom von energieintensiven Unternehmen. Trotz anderer Versprechungen der Politik ist die Anzahl der begünstigten Unternehmen unvermindert hoch. 2017 haben wieder rund 2.300 Unternehmen eine Befreiung von der EEG-Umlage beantragt. In 2015 belief sich der Rabatt der Unternehmen auf 4,8 Milliarden Euro. 1,72 Milliarden Euro davon haben die Verbraucher über ihre Stromkosten finanziert. Die Privathaushalte verbrauchen nur 25 Prozent des Stroms in Deutschland, zahlen aber 36 Prozent der EEG-Umlage. „Das ist keine faire Verteilung“, so Margrit Hintz, stellvertretende Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale. EEG-Befreiung belastet vorrangig Einkommensschwache

Die nun von einigen Politikern vorgeschlagene Befreiung des Landstroms von der EEG-Umlage würde die Verbraucher noch mehr belasten. Besonders dramatisch wäre dies für Geringverdiener, Senioren mit einer niedrigen Rente sowie Empfänger von Sozialleistungen. „Die vielzitierte soziale Gerechtigkeit wird mit Füßen getreten, wenn Bürger mit geringem Einkommen über ihre Stromkosten Kreuzfahrten subventionieren müssen“, sagt Margrit Hintz. Auch kleine und mittelständische Unternehmen wären von der zusätzlichen Belastung betroffen.

Mehr Kostengerechtigkeit für Verbraucher bei der Energiewende

Die Verbraucherzentrale fordert seit Jahren eine andere Finanzierung der EEG-Umlage in Schleswig-Holstein. „Subventionen - somit auch die Befreiung von der EEG-Umlage oder die Reduzierung von Netzentgelten der Unternehmen - sollten aus dem Steuermitteln und nicht über die Stromkosten der Verbraucher finanziert werden“, so Margrit Hintz.