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Lauenburg bittet um Meldung toter Wildvögel

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Lauenburg (LOZ). Die so genannte „Vogelgrippe“, bzw. „Geflügelpest“ mit den Erregern H5N5 und H5N8 hat Schleswig-Holstein erreicht. Auch der Kreis Herzogtum Lauenburg hat in diesem Zusammenhang am Donnerstag per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen erlassen.

Darüber hinaus gilt die Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Beide Verfügungen können unter kreis-rz.de und unter schleswig-holstein.de eingesehen werden.

Auch die Geflügelhalter im Amt Lütau und der Stadt Lauenburg werden aufgefordert, sich unbedingt an diese Regelungen zu halten.

Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger im Amts- oder Stadtbereich verendete Wildvögel auffinden, hat die Stadtverwaltung eine zentrale Meldenummer eingerichtet: 04153 / 590 93 00

Unter dieser Rufnummer können Meldungen rund um die Uhr abgegeben werden. Die Verwaltung wird sich dann unverzüglich um die Beseitigung, Beprobung und Entsorgung der Kadaver kümmern.

Es wird eindringlich davor gewarnt verendete Wildvögel zu berühren oder sogar eigenmächtig zu beseitigen.

Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der örtlichen Ordnungsbehörde zur Verfügung.