Mehr Schutz für Mutter und Kind
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 17. Januar 2018 12:55
AOK weist auf wichtige gesetzliche Änderung hin
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Geesthacht (LOZ). Seit dem 1. Januar gelten neue Regeln für den Mutterschutz, die besonders für werdende Mütter wichtig sind, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Darauf weist die AOK NordWest hin. Denn mit den neuen Regelungen wird die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert. Aber auch Schülerinnen und Studentinnen haben jetzt Anspruch auf Mutterschutz. „Es gibt künftig keine Arbeitsverbote für Schwangere mehr gegen ihren Willen. Stattdessen soll der Arbeitgeber den Arbeitsplatz umgestalten, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen oder die Schwangere an einen geeigneten Arbeitsplatz einsetzen“, sagt AOK-Niederlassungsleiter Jens Bojens.